Melderegisterauskunft Erteilung

    Meldeauskunft erhalten

    Sie suchen eine bestimmte Person oder möchten eine Auskunft über die zu Ihrer Person im Melderegister registrierten Daten erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Ense

    Bei der Meldebehörde oder online können Sie eine Melderegisterauskunft über eine andere Person beantragen.Bitte erkundigen Sie sich vorab bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgerbüros nach den rechtlichen Möglichkeiten und beachten Sie unbedingt die unter Formulare bereitgestellten Hinweise zur Erteilung einer Melderegisterauskunft. Bedenken Sie außerdem, dass Auskünfte, die sich auf einen Meldezeitraum erstrecken, der länger als 5 Jahre zurückliegt, als Archivauskunft bearbeitet werden.Einfache Auskunft aus dem Melderegister Datenumfang: Vor- und FamiliennamenDoktorgradderzeitige AnschriftenHinweis, wenn Person verstorben istErweiterte Auskunft aus dem Melderegister Datenumfang:frühere NamenGeburtsdatum, Geburtsort und GeburtsstaatFamilienstandderzeitige Staatsangehörigkeitenfrühere AnschriftenEinzugs- und AuszugsdatumVor- und Familiennamen sowie Anschrift des gesetzlichen VertretersVor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder LebenspartnersSterbedatum und Sterbeort und ggfls. Angabe des Staates, wenn die Person im Ausland verstorben ist

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 2: Bürgerservice

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    59469 Ense

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    Technisch geändert am 04.03.2022

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    Technisch geändert am 14.10.2022

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    Technisch geändert am 19.08.2022

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    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.

    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel
      o der Vor- und Familienname,
      o das Geburtsdatum,
      o das Geschlecht oder
      o eine Anschrift.
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
    • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ense

    Bundesmeldegesetz

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Es kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung:

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.

    Online-Beantragung:

    • Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Ense

    Einfache Melderegisterauskunft 11,00 €Erweiterte Melderegisterauskunft15,00 €Archivauskunft20,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.

    Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

    Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ense

    Einfache Melderegisterauskunft - Erteilung -> HinweiseMelderegisterauskunft online beantragen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de