Melderegisterauskunft Erteilung

    Melderegisterauskunft

    Sie suchen eine bestimmte Person oder möchten eine Auskunft über die zu Ihrer Person im Melderegister registrierten Daten erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Einfache Melderegisterauskunft
    In bestimmtem Umfang erhalten Dritte Auskunft aus dem Melderegister. Sie können persönlich, schriftlich oder online eine Auskunft über Vor- und Familienname, Anschrift und Doktorgrad einer genau bestimmten Person erhalten. Es werden in der Regel vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (z.B. Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht) benötigt, damit wir Ihnen Auskunft erteilen können. Die Gebühr ist auch fällig wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt. Den Link zum Onlinedienst finden Sie unten im Bereich Antragsformulare.

    Laut Meldegesetz ist die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister nur dann zulässig, wenn die anfragende Stelle erklärt, ob die Auskunftsanfrage aus gewerblichen Gründen erfolgt- wenn ja sind diese Gründe anzugeben- und die angeforderten Auskunftsdaten dürfen nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Bitte geben Sie diese Erklärung bei Anfragen künftig regelmäßig ab.

    Auskünfte aus dem Melderegister erhalten Sie immer aus dem "aktuellen" Melderegister. Dies umfasst die in Kierspe gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner, sowie die in den letzten 5 Jahren verzogenen und verstorbenen Personen. Benötigen Sie im Einzelfall eine Auskunft über ältere Daten, können wir Ihnen unter Umständen mit einer Archivauskunft helfen. Geben Sie bitte an, aus welchem Jahr die Ihnen bekannte letzte Anschrift stammt.

    Erweiterte Melderegisterauskunft
    Wünschen Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft, so ist diese schriftlich oder persönlich zu beantragen. Allerdings ist bei der Beantragung ein berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen. Auskunft darf dann erteilt werden über frühere Namen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspatenschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugsdatum und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-134

    E-Mail: buergerbuero@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kierspe

    Für die Melderegisterauskunft werden folgende Unterlagen benötigt:

    • schriftliche Anfrage mit den notwendigen Angaben zur gesuchten Person

    • ggfls. Angabe der gewerblichen Zwecke

    • Erklärung, dass die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden

    • ggf. Unterlagen zur Bestätigung eines berechtigten Interesses (zusätzlich bei erw. Melderegisterauskunft)

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel
      o der Vor- und Familienname,
      o das Geburtsdatum,
      o das Geschlecht oder
      o eine Anschrift.
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
    • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kierspe

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Es kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung:

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.

    Online-Beantragung:

    • Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Kierspe

    • 11,00 € einfache Melderegisterauskunft

    • 15,00 € erweiterte Melderegisterauskunft 

    • 15,00 - 30,00 € Archivauskunft (je nach Aufwand)

    Die Zahlung kann in Form eines Verrechnungsschecks, Bargeld oder nachgewiesener Überweisung auf das Konto der Stadt Kierspe, Sparkasse Kierspe-Meinerzhagen, - BIC: WELADED1KMZ – IBAN: DE65 4585 1665 0008 0000 10, erfolgen.

    Weiterhin kann die Melderegisterauskunft im Serviceportal mit ePayment bezahlt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.

    Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

    Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de