Melderegisterauskunft Erteilung

    Melderegisterauskunft

    Hinweise für Delbrück

    Einfache und erweiterte Melderegisterauskunft als Online-Antrag!

    Beschreibung

    Hinweise für Delbrück

    Hier können Sie Online-Anträge stellen in Bezug auf einfache und erweiterte Melderegisterauskünfte!

    Alternativ können Sie den Antrag auch vor Ort im Bürgerbüro stellen.

    Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, online einen Termin zu buchen. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin ohne Termin während unserer Öffnungszeiten vorbei kommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-190

    E-Mail: buergerbuero@delbrueck.de

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.

    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel
      o der Vor- und Familienname,
      o das Geburtsdatum,
      o das Geschlecht oder
      o eine Anschrift.
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
    • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Delbrück

    Bundesmeldegesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Delbrück

    Online-Antrag
    Bezahlung: Lastschriftverfahren
    Die Auskunft wird Ihnen per Post zugesandt, eine Antwort per E-Mail ist leider nicht möglich.
    Hinweis: Eine Meldeauskunft auf diesem Wege kann nur dann erteilt werden, wenn Sie im Feld "Anmerkungen" bestätigen, dass Sie die Daten weder für Werbezwecke noch für den Adresshandel verwenden. Geben Sie bei gewerblicher Nutzung auch bitte den Nutzungszweck an.

    Persönlich im Bürgerbüro
    Bezahlung: Bar oder EC Karte
    Die Auskunft bekommen Sie gleich schriftlich zum Mitnehmen.

    Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind nicht möglich.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Delbrück

    Einfache Melderegisterauskunft:
    Die Gebühr beträgt 11 € pro Auskunftsersuchen aus dem aktuellen Melderegister, auch dann, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt.

    Erweiterte Melderegisterauskunft:
    Die Gebühr beträgt 15 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Delbrück

    Jede Person, die in Delbrück gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos, schriftliche Auskunft über die Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Delbrück

    Einfache Melderegisterauskunft

    Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft aus dem Melderegister. Sie können Auskunft über

    • Vor- und Familienname

    • Anschrift

    • Doktorgrad

    einer genau bestimmten Person erhalten.

    Wir benötigen in der Regel mindestens drei bis vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (z. B. Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht) damit wir Ihnen Auskunft erteilen können.

    Eine Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister ist nur zulässig, wenn die anfragende Stelle erklärt, dass die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Bitte geben Sie diese Erklärung bei Anfragen künftig regelmäßig ab. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.

    Erweiterte Melderegisterauskunft

    Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, bekommt im Bürgerbüro eine erweiterte Registerauskunft, die zusätzlich folgende Daten umfassen kann:

    • Tag und Ort der Geburt

    • frühere Vor- und Familiennamen

    • Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)

    • Staatsangehörigkeiten

    • frühere Anschriften

    • Tag des Ein- und Auszuges

    • gesetzliche Vertreter

    • Sterbetag und -ort

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de