Melderegisterauskunft
Hinweise für Delbrück
Einfache und erweiterte Melderegisterauskunft als Online-Antrag!
Beschreibung
Hinweise für Delbrück
Hier können Sie Online-Anträge stellen in Bezug auf einfache und erweiterte Melderegisterauskünfte!
Alternativ können Sie den Antrag auch vor Ort im Bürgerbüro stellen.
Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, online einen Termin zu buchen. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin ohne Termin während unserer Öffnungszeiten vorbei kommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05250 / 996-190
E-Mail: buergerbuero@delbrueck.de
erforderliche Unterlagen
Sie müssen sich ausweisen.
Sie können sich ausweisen mit:
- Ihrem Personalausweis oder
- Ihrem Pass.
Formulare
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel
o der Vor- und Familienname,
o das Geburtsdatum,
o das Geschlecht oder
o eine Anschrift. - Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
- Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Delbrück
Bundesmeldegesetz
Verfahrensablauf
Hinweise für Delbrück
Online-Antrag
Bezahlung: Lastschriftverfahren
Die Auskunft wird Ihnen per Post zugesandt, eine Antwort per E-Mail ist leider nicht möglich.
Hinweis: Eine Meldeauskunft auf diesem Wege kann nur dann erteilt werden, wenn Sie im Feld "Anmerkungen" bestätigen, dass Sie die Daten weder für Werbezwecke noch für den Adresshandel verwenden. Geben Sie bei gewerblicher Nutzung auch bitte den Nutzungszweck an.
Persönlich im Bürgerbüro
Bezahlung: Bar oder EC Karte
Die Auskunft bekommen Sie gleich schriftlich zum Mitnehmen.
Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind nicht möglich.
Fristen
Kosten
Hinweise für Delbrück
Einfache Melderegisterauskunft:
Die Gebühr beträgt 11 € pro Auskunftsersuchen aus dem aktuellen Melderegister, auch dann, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt.
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Die Gebühr beträgt 15 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Delbrück
Jede Person, die in Delbrück gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos, schriftliche Auskunft über die Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind.
Weitere Informationen
Hinweise für Delbrück
Einfache Melderegisterauskunft
Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft aus dem Melderegister. Sie können Auskunft über
Vor- und Familienname
Anschrift
Doktorgrad
einer genau bestimmten Person erhalten.
Wir benötigen in der Regel mindestens drei bis vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (z. B. Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht) damit wir Ihnen Auskunft erteilen können.
Eine Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister ist nur zulässig, wenn die anfragende Stelle erklärt, dass die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Bitte geben Sie diese Erklärung bei Anfragen künftig regelmäßig ab. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, bekommt im Bürgerbüro eine erweiterte Registerauskunft, die zusätzlich folgende Daten umfassen kann:
Tag und Ort der Geburt
frühere Vor- und Familiennamen
Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
Staatsangehörigkeiten
frühere Anschriften
Tag des Ein- und Auszuges
gesetzliche Vertreter
Sterbetag und -ort
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021