Melderegisterauskunft Erteilung

    Meldeauskunft erhalten

    Sie suchen eine bestimmte Person oder möchten eine Auskunft über die zu Ihrer Person im Melderegister registrierten Daten erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Einfache Melderegisterauskunft 

    Jede Person, die in Minden gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftliche Auskunft über die Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind.

    Eine Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister an Dritte ist nur zulässig, wenn die anfragende Stelle schriftlich erklärt, dass die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden, es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese Zwecke anzugeben. Anfragende Stellen müssen eine entsprechende Erklärung bei Anfragen abgeben. Hierfür kann der untenstehende Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft verwendet werden.

    Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt die Meldebehörde folgende Auskünfte:

    • Vor- und Familienname
    • Doktorgrad
    • derzeitige Anschriften
    • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.


    Erweiterte Melderegisterauskunft
     

    Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft nachweist, kann eine erweiterte Melderegisterauskunft erhalten, die zusätzlich folgende Daten umfassen kann:

    • frühere Namen
    • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
    • Familienstand, beschränkt auf die Angaben, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
    • derzeitige Staatsangehörigkeiten
    • frühere Anschriften
    • Einzugs- und Auszugsdatum
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
    • Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Großer Domhof 2

    32423 Minden

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.

    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel
      o der Vor- und Familienname,
      o das Geburtsdatum,
      o das Geschlecht oder
      o eine Anschrift.
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
    • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Es kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung:

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.

    Online-Beantragung:

    • Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Die Gebühr für die einfache Meldeauskunft beträgt 11,00 €.

    Die Gebühr für die erweiterte Meldeauskunft beträgt15,00 €
    Für eine Auskunft mit erhöhtem Verwaltungsaufwand (z.B. Archivauskunft) beträgt die Gebühr 20,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.

    Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

    Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Sie können eine Melderegisterauskunft auch schriftlich anfordern. 

    Senden Sie uns hierzu einfach den hier abgespeicherten ausgefüllten Antrag zu. 

    Die Gebühr ist bei schriftlichen Anfragen in Form eines Verrechnungsschecks bzw. einer Lastschriftermächtigung (SEPA Lastschriftmandat)zu begleichen. Bei persönlicher Antragstellung kann die Gebühr direkt im Bürgerbüro entrichtet werden. Negativauskünfte kosten immer 11,00 Euro.


    Wichtig:

    Eine Inrechnungstellung ist nicht möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de