Melderegisterauskunft Erteilung

    Meldeauskunft erhalten

    Sie suchen eine bestimmte Person oder möchten eine Auskunft über die zu Ihrer Person im Melderegister registrierten Daten erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Datteln

    Nach dem Meldegesetz NRW ist jeder Einwohner verpflichtet, sich dort anzumelden, wo er wohnt. Die Angaben werden im Melderegister gespeichert. Aus dem Melderegister werden auf Anfrage die nachstehend beschriebenen Auskünfte erteilt. Zur Identifizierung der gesuchten Person müssen unbedingt folgende Angaben gemacht werden: Vorname, Name, Geburtsdatum und bisherige oder frühere Anschriften.

    Seit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1.11.2015 ist weiterhin bei jeder Anfrage anzugeben, ob ein gewerblicher Zweck vorliegt. Falls ja, muss dieser angegeben werden. Außerdem ist anzugeben, dass die Auskunft nicht verwendet wird für Adresshandel oder Werbung – es sei denn, es liegt eine Zustimmung der abgefragten Person vor. Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Personen erteilt werden; Auskünfte über Firmen aus dem Gewerberegister erhalten Sie beim Gewerbeamt der Stadt Datteln.

    Die elektronische Melderegisterauskunft: einfach, schnell und kostengünstig

    Die elektronische Melderegisterauskunft (EMRA) wird elektronisch über verschlüsselte Verfahren erteilt. Weil der Postweg entfällt, ist dieses Verfahren schneller und kostengünstiger als eine schriftliche Anfrage. Bei der Einzelauskunft ist es möglich, dass Sie online per Lastschrift bezahlen. Sie müssen also eine Bankverbindung angeben.

    Wenn Sie häufiger einfache Melderegisterauskünfte aus dem Dattelner Melderegister beantragen oder keine Bankverbindung angeben können oder möchten, bieten wir Ihnen einen zusätzlichen Online-Service an. Nach einer kostenlosen Registrierung und passwortgeschützten Anmeldung können sie Auskünfte per Mail beantragen. Die Auskunft wird ebenfalls elektronisch über verschlüsselte Verbindungen erteilt. Die erteilten Auskünfte werden Ihnen nachträglich durch Gebührenbescheid in Rechnung gestellt. Auch bei diesem Verfahren ist eine Online-Bezahlung im Lastschriftverfahren möglich.

    Kosten

    • Einfache Melderegisterauskunft gemäß § 44 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes vom 3. Mai 2013, je Betroffenen: 11 Euro
    • Einfache Melderegisterauskunft gemäß § 49 Absatz 2 Bundesmeldegesetz, je Betroffenen: 6 Euro
    • Erweiterte Melderegisterauskunft gemäß § 45 Absatz 1 Bundesmeldegesetz, je Betroffenen: 15 Euro
    • Melderegisterauskunft, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht (insbesondere Rückgriff in nach § 13 Absatz 2 Bundesmeldegesetz gesondert aufzubewahrende Bestände), je Betroffenen: 15 – 50 Euro
    • Melderegisterauskunft, für die örtliche Ermittlungen erforderlich sind, je Betroffenen: 40 – 100 Euro
    • Aufenthaltsbescheinigung/Meldebescheinigung: 9 Euro

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Genthiner Straße 8

    45711 Datteln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02363/107-1

    Fax: 02363/107-409

    E-Mail: buergerbuero@stadt-datteln.de

    Version

    Technisch geändert am 05.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Datteln

    Möglichst genaue Angaben über die Person, wie Familienname, Vorname, Geburtsdatum oder Alter, aktuelle oder frühere Anschrift

    Voraussetzungen

    Hinweise für Datteln

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Es kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung:

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.

    Online-Beantragung:

    • Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Datteln

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.

    Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

    Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de