Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel)

    Hinweise für Lippe

    Auch wenn Sie ihr Kfz-Kennzeichen behalten möchten, müssen Sie nach einem Umzug das Auto oder Motorrad ummelden - erfahren Sie hier mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Sind Sie in einen anderen Zulassungsbezirk gezogen, müssen Sie Ihr Fahrzeug unverzüglich ummelden.

    Möchten Sie das bisherige Kennzeichen an Ihrem zugelassenen Fahrzeug behalten, können Sie dies bundesweit tun. Die Änderung der Adresse wird dann nur in Ihren Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I) vorgenommen.

    Möchten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, haben Sie auch weiterhin die Option ein neues Kennzeichen zu beantragen.
    Für ein Wunschkennzeichen fallen zusätzliche Gebühren an.

    Die Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs müssen Sie unverzüglich in der örtlichen Zulassungsbehörde vornehmen, in deren Bezirk Sie Ihren:

    • Hauptwohnsitz,
    • Betriebssitz oder
    • Ihre Niederlassung haben.

    Bei einem Umzug innerhalb des Verwaltungsbezirks müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht ummelden. Sie müssen der Zulassungsbehörde allerdings die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Berichtigung der Adresse vorlegen.

    Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird diese gegebenenfalls aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen.

    Hinweis:
    Fahrzeuge können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:

    • Firmen,
    • Behörden oder
    • Vereine.

    Kfz-Zulassungen auf unselbstständige Zweigstellen sind nicht gestattet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zulassungsstelle Barntrup

    Adresse

    Hausanschrift

    Alverdisser Straße 28

    32683 Barntrup

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    Fax: +49 5231 63011-1911

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zulassungsstelle Bad Salzuflen

    Adresse

    Hausanschrift

    Louis-Uekermann-Weg 2

    32107 Bad Salzuflen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    Fax: +49 5231 63011-1865

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zulassungsstelle Detmold

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    Fax: +49 5231 63011-2854

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    • Zulassungsbescheinigung Teil II ( ZB II)

    • bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen: Betriebserlaubnis

    • Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung, zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

    • Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug zugelassen ist, das Kennzeichen aber geändert werden soll

    • Nachweis der Halterdaten, wie

      • gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Original) bei natürlichen Personen

      • vollständiger Handels- oder Vereinsregisterauszug bei juristischen Personen

    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

    • SEPA- Lastschriftmandat für die Erhebung der Kfz-Steuer

    • Bei Zulassung durch eine andere Person:
      Vertretungsvollmacht
      (mit Einverständniserklärung für die Steuer- und Gebührenrückstandsprüfung) und Lichtbildausweis des Bevollmächtigten

    • Bei Zulassung auf Minderjährige /schwerbehinderte Minderjährige:
      Einwilligung der gesetzlichen Vertreter

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
    • Sie können das Fahrzeug erst ummelden, wenn Sie sich bei Ihrer Gemeinde um- beziehungsweise angemeldet haben.

    Hinweis:
    Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese Vollmacht muss auch Ihr Einverständnis enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen von Ihnen informieren darf.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    ** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung**

    Die Ummeldung (ohne Halterwechsel) können Sie online oder persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Persönliche Antragstellung:

    • Informieren Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde, ob ein Formular zum Download verfügbar ist. Fragen Sie nach, welche Unterlagen Sie für das Verfahren benötigen.

    • Gehen Sie mit dem ausgefüllten Formular sowie den erforderlichen Unterlagen zu Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.

    • Machen Sie von der Kennzeichenmitnahme Gebrauch, wird die Änderung Ihrer Adresse lediglich in Ihren Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I) vorgenommen.

    • Möchte Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, haben Sie auch weiterhin die Option, ein neues Kennzeichen zu beantragen.

      • Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.

    • Die Zulassungsbehörde bringt die Plakette (Hauptuntersuchung und neue Stempelplakette) auf Ihrem neuen Kennzeichen an. Gleichzeitig erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.

    • Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird sie aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen.

    Onlineverfahren:

    • Rufen Sie das Online-Portal Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde auf.

    • Identifizieren Sie sich dort mit Ihrem neuen elektronischen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.

    • Geben Sie die notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals ein.

    • Bezahlen Sie die Gebühr mittels dem e-Payment-System (Zahlungsmittel je nach zuständiger Zulassungsbehörde unterschiedlich).

    • Sofern bisherige Kennzeichen beibehalten werden:

      • Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft. Der Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und kann innerhalb von 30 Minuten abgerufen werden. Ihr Fahrzeug ist mit dem Abruf des Zulassungsbescheides umgemeldet. Sie können es in Betrieb nehmen.

      • Drucken Sie den Zulassungsbescheid aus und führen Sie diesen in Ihrem Fahrzeug bis zum Erhalt der Zulassungsbescheinigung Teil I mit.

      • Die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie ein Informationsschreiben erhalten Sie von Ihrer Zulassungsbehörde per Post.

    • Sofern neue Kennzeichen beantragt werden:

      • Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.

      • Zulassungsbescheid sowie Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die Stempelplakettenträger und der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen erhalten Sie von der Zulassungsbehörde per Post.

      • Ihr Fahrzeug ist damit umgemeldet. Nach Erhalt der Zulassungsdokumente können Sie das Fahrzeug in Betrieb nehmen.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs: Unverzüglich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    In der Regel direkt im Termin.

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Es fallen Kosten an.

    Zahlungsweisen:

    • girocard

    • Debitkarte

    • Kreditkarte

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 07.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de