Grundsteuer Festsetzung für Grundvermögen

    Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten

    Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.

    Beschreibung

    Hinweise für Kamen

    Grundstücke (bebaut oder unbebaut) werden seitens des Finanzamtes Hamm bewertet und das Finanzamt legt einen Grundsteuermessbetrag fest. Auf der Basis des Grundsteuermessbetrages erfolgt durch die Stadt Kamen die Festsetzung der Grundsteuer unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Hebesätze. 

    Die Gemeinden sind bei der Festsetzung der Grundsteuer mittels Grundsteuerbescheid (sog. Folgebescheid) an den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes gebunden. Etwaige Fehler bei der Berechnung des Steuermessbetrages oder bei der Festsetzung des Einheitswertes sind ausschließlich gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen.

    Bei einem Eigentumswechsel entsteht die Grundsteuerpflicht des neuen Eigentümers erst, wenn das zuständige Finanzamt eine sog. Zurechnungsfortschreibung durchführt. Das ist i. d. Regel zum nächsten 1. Januar. Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine sog. Jahressteuer; derjenige, der am 1.1. eines Jahres Eigentümer war, bleibt für das gesamte Jahr steuerpflichtig.

    Auf freiwilliger Basis kann im laufenden Jahr bereits eine Umstellung erfolgen, wenn der neue Eigentümer sich schriftlich bereit erklärt, die Kosten zu übernehmen (s. Formular).

    Zur Grundsteuerreform:

    Alle Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer müssen in 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (Feststellungserklärung) beim Finanzamt abgeben. Fragen richten Sie bitte ausschließlich an das Finanzamt Hamm. Die extra eingerichtete Grundsteuer-Hotline Tel. 02381 / 918-1959 ist montags bis freitags von 9 Uhr bis 18 Uhr erreichbar.

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Ab 2025 gelten neue Grundsteuerwerte. Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 wird die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage berechnet und erhoben.

    Ab Mai 2022 erhalten die Grundstückseigentümer bzw. Grundstückseigentümerinnen von der Finanzverwaltung ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen werden.

    Die Feststellungserklärung ist in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Januar 2023 im Grundsatz digital bei dem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Grundbesitz liegt. Für die Grundstücke in Kamen also das Finanzamt Hamm. Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli 2022 über das Online-Finanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto kann unter http://www.elster.de/ beantragt werden. Falls bereits ein Benutzerkonto besteht, zum Beispiel aufgrund der Einkommensteuererklärung, kann dieses auch für die Übermittlung der Feststellungserklärung genutzt werden. Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.

    Alle Informationen zur Grundsteuerreform und der Grundsteuer-Hotline des

    Finanzamtes finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung NRW:

    http://www.grundsteuer.nrw.de/

     

    Ein Video des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) zur Umsetzung der Grundsteuerreform finden Sie hier:

    https://www.dstgb.de/themen/finanzen/steuern/video-zur-umsetzung-der-grundsteuerreform/

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c57e88101b760d67bd084bdd5e422247

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    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    20.2 Steuern und Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kamen

    Formulare

    Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
    Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 41 ff Grundsteuergesetz (GrStG) (für Stichtage bis zum 01.01.2024)

    §§ 68 bis 94 und § 125, 129 bis 133 Bewertungsgesetz (BewG)

    Verfahrensablauf

    Nachdem das Finanzamt einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer B. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
    Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen.
    Die Grundsteuerzahlung ist nach den festgelegten Zahlungsterminen vorzunehmen.

    Fristen

    Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge davon abweichend im Jahresbetrag oder in hälftigen Jahresbeträgen fällig werden. Zudem kann die Steuer auch auf Ihren Antrag hin zum 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

    Kosten

    keine, Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge). Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrer Gemeinde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür eine Grundsteuer B zu zahlen.

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Kamen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de