Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Wenn Sie ein Grundstück in Schalksmühle besitzen, kaufen, verkaufen oder überschreiben, fallen für Sie Grundbesitzabgaben an. Darin enthalten sind die Grundsteuer A und/oder B, Entwässerungsgebühren sowie Abfallbeseitigungsgebühren.
Die Grundsteuer A und/oder B wird für neue Eigentümer anhand eines vom Finanzamt festgelegten Einheitswertes ab dem 01. Januar des folgenden Jahres zugerechnet.
Käufer/in und Verkäufer/in können einvernehmlich gegenüber der Gemeindeverwaltung erklären, dass die Grundbesitzabgaben zum Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs von dem neuen Eigentümer / der neuen Eigentümerin übernommen werden. Bitte nutzen Sie dafür den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck "Eigentumswechselanzeige" im Bereich Formulare.
Aus technischen Gründen erhalten Eigentümer/innen für Entwässerungsgebühren einen separaten Bescheid von der Gemeindeverwaltung; für Grundsteuern und Abfallbeseitigungsgebühren erhalten Sie einen gemeinsamen Bescheid.
Sollte Ihr Objekt nicht an die Kanalisation angeschlossen sein, und Sie Fragen zu den Kleineinleiterabgaben oder Klärschlamm-Gebühren haben, stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpersonen gerne zur Verfügung.
Einzelheiten zur Höhe der obigen Steuern, Gebühren und Abgaben ergeben sich aus den örtlichen Satzungen inklusive den Festsetzungen lt. Haushaltssatzung (Bestandteil des Haushaltsplans). Diese werden in der Regel jährlich neu festgelegt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schalksmühle
Einheitswertbescheid des Finanzamtes
Formulare
Voraussetzungen
Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schalksmühle
- Grundsteuergesetz
- Haushaltssatzung
- Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke
- Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
- Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung
Verfahrensablauf
Nachdem das Finanzamt einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer B. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen.
Die Grundsteuerzahlung ist nach den festgelegten Zahlungsterminen vorzunehmen.
Fristen
Kosten
Hinweise für Schalksmühle
Gültig ab 01.01.2024:
Grundsteuer
Hebesatz Grundsteuer A: 240 % (vom Grundsteuermessbetrag)
Hebesatz Grundsteuer B: 455 % (vom Grundsteuermessbetrag)
Abfall
Restabfall pro Liter: 2,16 €
zusätzlicher Papierbehälter pro Liter: 0,06 €
Abfallsack: 1,70 €
Kanalbenutzung für neue Kanalanschlüsse ab 01.01.2020
Schmutzwassergebühr pro cbm: 3,81 €
Schmutzwassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro cbm: 1,75 €
Niederschlagswassergebühr pro qm: 1,15 €
Niederschlagswassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro qm: 0,93 €
Kanalbenutzung für Kanalanschlüsse vor dem 01.01.2020
Schmutzwassergebühr pro cbm: 3,60 €
Schmutzwassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro cbm: 1,54 €
Niederschlagswassergebühr pro qm: 1,11 €
Niederschlagswassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro qm: 0,89 €
Klärschlammbeseitigungsgebühr pro cbm: 45,90 €
Kleineinleiterabgabe pro Person: 17,90 €
Hinweise (Besonderheiten)
Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür eine Grundsteuer B zu zahlen.
Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.
Weitere Informationen
Hinweise für Schalksmühle
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022