Grundsteuer Festsetzung für Grundvermögen

    Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten

    Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    Wenn Sie ein Grundstück in Schalksmühle besitzen, kaufen, verkaufen oder überschreiben, fallen für Sie Grundbesitzabgaben an. Darin enthalten sind die Grundsteuer A und/oder B, Entwässerungsgebühren sowie Abfallbeseitigungsgebühren.

    Die Grundsteuer A und/oder B wird für neue Eigentümer anhand eines vom Finanzamt festgelegten Einheitswertes ab dem 01. Januar des folgenden Jahres zugerechnet.

    Käufer/in und Verkäufer/in können einvernehmlich gegenüber der Gemeindeverwaltung erklären, dass die Grundbesitzabgaben zum Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs von dem neuen Eigentümer / der neuen Eigentümerin übernommen werden. Bitte nutzen Sie dafür den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck "Eigentumswechselanzeige" im Bereich Formulare. 

    Aus technischen Gründen erhalten Eigentümer/innen für Entwässerungsgebühren einen separaten Bescheid von der Gemeindeverwaltung; für Grundsteuern und Abfallbeseitigungsgebühren erhalten Sie einen gemeinsamen Bescheid.


    Sollte Ihr Objekt nicht an die Kanalisation angeschlossen sein, und Sie Fragen zu den Kleineinleiterabgaben oder Klärschlamm-Gebühren haben, stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpersonen gerne zur Verfügung. 


    Einzelheiten zur Höhe der obigen Steuern, Gebühren und Abgaben ergeben sich aus den örtlichen Satzungen inklusive den Festsetzungen lt. Haushaltssatzung (Bestandteil des Haushaltsplans). Diese werden in der Regel jährlich neu festgelegt. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Finanzbuchhaltung, Steuern und Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schalksmühle

    Einheitswertbescheid des Finanzamtes

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schalksmühle

    • Grundsteuergesetz
    • Haushaltssatzung
    • Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke
    • Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
    • Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung

    Verfahrensablauf

    Nachdem das Finanzamt einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer B. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
    Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen.
    Die Grundsteuerzahlung ist nach den festgelegten Zahlungsterminen vorzunehmen.

    Fristen

    Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge davon abweichend im Jahresbetrag oder in hälftigen Jahresbeträgen fällig werden. Zudem kann die Steuer auch auf Ihren Antrag hin zum 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

    Kosten

    Hinweise für Schalksmühle

    Gültig ab 01.01.2024:

     

    Grundsteuer

    Hebesatz Grundsteuer A: 240 % (vom Grundsteuermessbetrag)

    Hebesatz Grundsteuer B: 455 % (vom Grundsteuermessbetrag)

     

    Abfall

    Restabfall pro Liter: 2,16 €

    zusätzlicher Papierbehälter pro Liter: 0,06 €

    Abfallsack: 1,70 €

     

    Kanalbenutzung für neue Kanalanschlüsse ab 01.01.2020

    Schmutzwassergebühr pro cbm: 3,81 €

    Schmutzwassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro cbm: 1,75 €

    Niederschlagswassergebühr pro qm: 1,15 €

    Niederschlagswassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro qm: 0,93 €

     

    Kanalbenutzung für Kanalanschlüsse vor dem 01.01.2020

    Schmutzwassergebühr pro cbm: 3,60 €

    Schmutzwassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro cbm: 1,54 €

    Niederschlagswassergebühr pro qm: 1,11 €

    Niederschlagswassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro qm: 0,89 €

     

    Klärschlammbeseitigungsgebühr pro cbm: 45,90 €

    Kleineinleiterabgabe pro Person: 17,90 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür eine Grundsteuer B zu zahlen.

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de