Grundsteuer Festsetzung für Grundvermögen

    Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten

    Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Die Grundsteuer ist objektbezogen gestaltet und richtet sich nach Wert und Beschaffenheit eines Grundstücks.

    Das Grundsteuerverfahren ist zweigeteilt.

    Das zuständige Finanzamt setzt im Rahmen der Bewertung eines Grundstückes den sog. Einheitswert fest. Unter Anwendung einer Steuermesszahl wird der Grundsteuermessbetrag errechnet. Die Höhe des Einheitswertes und des Messbetrages ergeben sich aus dem jeweiligen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid, den jeder Eigentümer vom Finanzamt erhält.

    Die Gemeinde multipliziert den Grundsteuermessbetrag mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde und setzt die Grundsteuer durch den Bescheid über Grundbesitzabgaben fest.

    Dieser Bescheid wird jedem Eigentümer grundsätzlich am Jahresanfang für das laufende Jahr bekannt gegeben.

    Die Grundsteuer wird in vierteljährlichen Vorauszahlungsraten (jeweils zum 15.02./ 15.05./ 15.08./ 15.11.) fällig.

    Auf Antrag kann die Grundsteuer auch in einem Jahresbetrag zum 01.07. entrichtet werden. Der Antrag ist bis zum 30.09. des Vorjahres zu stellen.

    Die Grundsteuerhebesätze werden vom Rat der Stadt beschlossen.

     

    Grundsteuerhebesatz:

    • Grundsteuer A = 276 v. H.
    • Grundsteuer B = 552 v. H.

    Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich an die unten stehende Organisationseinheit.
     

    Gebühren werden erhoben für städtische Leistungen wie

    • Abwasserentsorgung
    • Abfallentsorgung
    • Straßenreinigung

    Die Höhe der jeweiligen Gebühren ergibt sich aus der jährlichen Kostenkalkulation.

    Die Gebühren werden wie die Grundsteuer in vierteljährlichen Vorauszahlungsraten (jeweils zum 15.02./ 15.05./ 15.08./ 15.11.) fällig.

     

    Bei Fragen zu den Gebühren wenden Sie sich an die

    Stadtwerke Bad Oeynhausen (AöR)
    Weserstr. 23
    2545 Bad Oeynhausen

    Telefon +49(0)5731 139000
    Fax +49(0)5731 139900
    E-Mail info@stadtwerke-badoeynhausen.de
    www.stadtwerke-badoeynhausen.de

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 45

    32545 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14 - 1210

    Fax: Fax: +49(0)5731 14 - 1928

    E-Mail: m.kindler@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine,
    Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.  
    Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.

    Formulare

    Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
    Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    • Satzung Steuerhebesätze für Grund- und Gewerbesteuer
    • Entwässerungssatzung
    • Satzung der Stadtwerke B.O. (AöR) über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen u. Abwassergebühren
    • Straßenreinigungs- u. Straßenreinigungsgebührensatzung
    • Abfallentsorgungssatzung
    • Abfallgebührensatzúng

    Verfahrensablauf

    Nachdem das Finanzamt einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer B. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
    Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen.
    Die Grundsteuerzahlung ist nach den festgelegten Zahlungsterminen vorzunehmen.

    Fristen

    Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge davon abweichend im Jahresbetrag oder in hälftigen Jahresbeträgen fällig werden. Zudem kann die Steuer auch auf Ihren Antrag hin zum 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

    Kosten

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    • Entwässerungsgebühren:
      Der Beitrag beträgt 3,00 € je Quadratmeter (m²) Veranlagungsfläche
       
    • Abfallentsorgungsgebühren:
      Die Benutzungsgebühr beträgt jährlich:
      für jedes 80-l-Restmüllgefäß: 81,60 €
      für jede 80-l-Biotonne: 55,20 €
      bei 14-tägiger Entleerung

      für jedes 120-I-Restmüllgefäß 122,40 €
      für jede 120-l-Biotonne 82,80 €
      bei 14-tägiger Entleerung

      für jedes 240-I-Restmüllgefäß 244,80 €
      für jede 240-l-Biotonne 165,60 €
      bei 14-tägiger Entleerung
       
    • Straßenreinigung:
      Die Benutzungsgebühr je Frontmeter (Absätze 1 - 3) beträgt jährlich:
      Für Fußgängerzonen: 2,75 €
      Für Straßen, die vorwiegend dem Anliegerverkehr dienen: 1,55 €
      Für Straßen des innerörtlichen Verkehrs: 1,40 €
      Für Straßen des überörtlichen Verkehrs 1,25 €
       
      Bei mehrfacher Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.

      Für die Winterwartung wird zusätzlich eine Benutzungsgebühr erhoben. Die Benutzungsgebühr je Frontmeter (Absätze 1 - 3) beträgt jährlich:
      in Reinigungsklasse 1 : 0,97 €
      in Reinigungsklasse 2 : 0,87 €
      in Reinigungsklasse 3 : 0,77 €

      Die Reinigungklassen ergebe sich aus dem Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung.

     

    Weiteres entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür eine Grundsteuer B zu zahlen.

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de