Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Festsetzung der Grundsteuer
Der Berechnung der Grundsteuer liegt ein Steuermessbetrag zugrunde. Dieser wird vom zuständigen Finanzamt durch einen Bescheid festgesetzt und ist für die Stadt Bad Honnef bindend. Die jährliche Grundsteuer ergibt sich aus der Multiplizierung des Steuermessbetrages mit dem Hebesatz der Gemeinde.
Steuergegenstand ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes:
- Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit der Grundsteuer A
- Bebaute und unbebaute Grundstücke mit der Grundsteuer B
Die aktuellen Hebesätze betragen:
Grundsteuer A = 280 v.H.
Grundsteuer B = 815 v.H.
Zuständiges Finanzamt
Sankt Augustin
Hubert-Minz-Str. 10
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 242 - 0
Steuerpflicht und Fälligkeit
Die Grundsteuer wird von der Stadt durch einen Abgabenbescheid erhoben und ist zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Zahlungspflichtiger ist/sind der/die Eigentümer oder Erbbauberechtigte/n.
Eigentumswechsel
Wird der Grundbesitz im Laufe des Jahres veräußert, so ist der Verkäufer unabhängig von den notariellen Vereinbarungen bis zur Mitteilung des Finanzamtes über den Eigentumswechsel (Zurechnungsfortschreibung) zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet.
Die Grundsteuer wird nach den Eigentumsverhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres (jeweils zum 01.01. des Jahres) für das gesamte Jahr festgesetzt (§ 9 Abs. 1 GrStG).
Dies bedeutet, dass bei einer Änderung der Eigentumsverhältnisse der bisherige Eigentümer für das restliche Jahr steuerpflichtig bleibt und erst mit Jahreswechsel die Grundsteuer auf den neuen Eigentümer übergeht. Eine Abrechnung unterjährig findet nicht statt.
Informationen zur Grundsteuerreform ab dem 01.01.2025
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine,
Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.
Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.
Formulare
Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Honnef
Verfahrensablauf
Nachdem das Finanzamt einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer B. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen.
Die Grundsteuerzahlung ist nach den festgelegten Zahlungsterminen vorzunehmen.
Fristen
Hinweise für Bad Honnef
Ein Grundsteuer-Erlass ist wegen Unwirtschaftlichkeit nur im Ausnahmefall möglich. Der Antrag ist bis zum 30.03. des auf Erlasszeitraum folgenden Kalenderjahres zu stellen. Ein Erlassantrag kann bei folgenden Gründen gestellt werden:
- wegen Unwirtschaftlichkeit bei vermieteten Räumlichkeiten (Leerstand) oder
- bei dauerhafter Unrentierlichkeit von denkmalgeschützten Gebäuden aufgrund der denkmalgerechten höheren Aufwendungen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür eine Grundsteuer B zu zahlen.
Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022
Stichwörter
Hinweise für Bad Honnef