Stiftungsverzeichnis Bescheinigung
Vertretungsbescheinigung beantragen
Mithilfe dieses Antrags können Sie die Vertretungsbescheinigung für eine Stiftung erhalten. Diese bescheinigt, welche Personen das Recht zur Vertretung der Stiftung nach außen besitzen.
Beschreibung
Jedermann kann bei der zuständigen Stiftungsbehörde die Vertretungsbescheinigung einer Stiftung beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Kall wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie erhalten folgendermaßen eine Vertretungsbescheinigung für eine Stiftung:
- Nachdem Sie den Antrag auf Ausstellung einer Vertretungsbescheinigung gestellt haben, wird die Stiftungsbehörde die Aktualität ihrer Informationen über die Vertreter und Vertreterinnen der Stiftung überprüfen.
- Falls notwendig, wird sie aktuelle Informationen einholen.
- Im Anschluss wird Ihnen die Stiftungsbehörde, wenn möglich, die Vertretungsbescheinigung als Dokument ausstellen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Nach abschließender Prüfung kann eine Vertretungsbescheinigung zeitnah an Sie ausgestellt werden.
Kosten
- Verwaltungsgebühr: EU 40 - 70
- Weitere Ausfertigungen derselben Bescheinigung: kostenlos
- Bei Stiftungen, deren Zweck als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannt wurde: kostenlos
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.02.2023