Stiftungsverzeichnis Bescheinigung

    Vertretungsbescheinigung beantragen

    Mithilfe dieses Antrags können Sie die Vertretungsbescheinigung für eine Stiftung erhalten. Diese bescheinigt, welche Personen das Recht zur Vertretung der Stiftung nach außen besitzen.

    Beschreibung

    Jedermann kann bei der zuständigen Stiftungsbehörde die Vertretungsbescheinigung einer Stiftung beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Kall wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie erhalten folgendermaßen eine Vertretungsbescheinigung für eine Stiftung:

    • Nachdem Sie den Antrag auf Ausstellung einer Vertretungsbescheinigung gestellt haben, wird die Stiftungsbehörde die Aktualität ihrer Informationen über die Vertreter und Vertreterinnen der Stiftung überprüfen.
    • Falls notwendig, wird sie aktuelle Informationen einholen.
    • Im Anschluss wird Ihnen die Stiftungsbehörde, wenn möglich, die Vertretungsbescheinigung als Dokument ausstellen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Nach abschließender Prüfung kann eine Vertretungsbescheinigung zeitnah an Sie ausgestellt werden.

    Kosten

    - Verwaltungsgebühr: EU 40 - 70 - Weitere Ausfertigungen derselben Bescheinigung: kostenlos - Bei Stiftungen, deren Zweck als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannt wurde: kostenlos

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de