Verarbeitung tierischer Nebenprodukte, Tierkörper und tierischer Erzeugnisse, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind.
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Nach Artikel 23 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 sind alle in der Erzeugung, des Transportes, der Handhabung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Inverkehrbringens, des Vertriebs, der Verwendung oder der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten tätigen Unternehmen zur Anzeige aller ihrer Betriebe und Anlagen verpflichtet. Die zuständige Behörde registriert den Betrieb und teilt diesem eine Registriernummer zu.
Mit dem Downloadformular kann die Anzeige bei der für den Betrieb zuständigen Behörde erfolgen. Über die Registrierung und die dabei erfolgte Zuteilung einer Registriernummer wird der Betrieb informiert. Die Anzeige ist an die Abteilung Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung des Kreises Euskirchen, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen zu richten.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Euskirchen
Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte)
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.10.2024
Stichwörter
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