Tierkörper und tierische Nebenprodukte Verarbeitung

    Verarbeitung tierischer Nebenprodukte, Tierkörper und tierischer Erzeugnisse, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind.

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Nach Artikel 23 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 sind alle in der Erzeugung, des Transportes, der Handhabung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Inverkehrbringens, des Vertriebs, der Verwendung oder der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten tätigen Unternehmen zur Anzeige aller ihrer Betriebe und Anlagen verpflichtet. Die zuständige Behörde registriert den Betrieb und teilt diesem eine Registriernummer zu.

    Mit dem Downloadformular kann die Anzeige bei der für den Betrieb zuständigen Behörde erfolgen. Über die Registrierung und die dabei erfolgte Zuteilung einer Registriernummer wird der Betrieb informiert. Die Anzeige ist an die Abteilung Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung des Kreises Euskirchen, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen zu richten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Euskirchen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Euskirchen

    Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Euskirchen

    Kosten

    Hinweise für Euskirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de