Sterbegeld für Kriegsopfer Zahlung

    Zahlung von Sterbegeld für Kriegsopfer

    Hinweise für Hemer

    Beschreibung

    Hinweise für Hemer

    Die städtischen Friedhöfe Hemer - Waldfriedhof - Friedhof Ihmert - Friedhof Frönsberg werden von der Friedhofsverwaltung der Stadt Hemer verwaltet. Wenden Sie sich in allen Belangen rund um die städtischen Friedhöfe Hemer wie - Beerdigungen - ungepflegte Gräber - Fragen rund um die Nutzungszeiten und -Rechte - usw. an den Ansprechpartner der Friedhofsverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 2.1 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hademareplatz 44

    58675 Hemer

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hemer

    • Sterbeurkunde
    • Nachweise zum Verwandtschaftsverhältnis (durch Stammbuch)

    Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.

    Formulare

    Hinweise für Hemer

    Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hemer

    Anspruchsberechtigt sind Angehörige, wenn sie mit dem Verstorbenen zur Zeit des Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben. Hierbei gilt folgende Rangfolge:

    1. Ehegatte
    2. Lebenspartner
    3. Kinder
    4. Eltern
    5. Stiefeltern
    6. Pflegeeltern
    7. Enkel
    8. Großeltern
    9. Geschwister
    10. Geschwisterkinder

    Hat der Verstorbene mit keiner dieser Personen in häuslicher Gemeinschaft gelebt, wird das Sterbegeld in gleicher Rangfolge an denjenigen gezahlt, dessen Unterhalt der Verstorbene getragen hat.

    Sind keine Anspruchsberechtigten vorhanden, kann das Sterbegeld an denjenigen gezahlt werden, der die Kosten der letzten Krankheit oder der Bestattung getragen oder den Verstorbenen bis zu seinem Tod gepflegt hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hemer

    Bestattungsgesetz NRWFriedhofssatzung der Stadt HemerGebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hemer

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hemer

    Sie können das Sterbegeld bei der zuständigen Versorgungsbehörde beantragen.
    Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei.

    Fristen

    Hinweise für Hemer

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Hemer

    Die Gebühren sind in der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hemer geregelt. Beratung hierzu erhalten Sie persönlich bei der Friedhofsverwaltung oder unter Tel. (02372) 551-119.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hemer

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hemer

    Sterbefallanzeige gemäß §§ 28 folgende Personenstandsrechtsreformgesetz, § 168a Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen GerichtsbarkeitUrkundenanforderungen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 09.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de