Sterbegeld für Kriegsopfer Zahlung

    Zahlung von Sterbegeld für Kriegsopfer

    Beschreibung

    Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.

    • Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden

    Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 521,00 ) geleistet. (ab 01.07.2017: EUR 531,00 )

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Für Mülheim an der Ruhr wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 09.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de