100 km/h Zulassung für Anhänger
Hinweise für Borken
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist möglich für Pkw mit Anhänger, mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger und, Kraftomnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger.
Beschreibung
Hinweise für Borken
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist möglich für
Pkw mit Anhänger
mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger und
Kraftomnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger
Liegt keine Datenbestätigung nach § 20 StVZO i.V.m. dem Muster 2d der StVZO vom Hersteller vor, ist der Anhänger zunächst bei einer amtlichen Prüforganisation (z.B. TÜV, Dekra, GTÜ) vorzuführen. Diese stellt fest, ob der Anhänger die technischen Voraussetzungen erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung über die technische Prüfung und eine Bescheinigung, die Sie der Zulassungsstelle vorlegen. Bei Neufahrzeugen kann auch eine Bescheinigung des Herstellers ausreichend sein. Bei der Zulassungsstelle werden Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I und Fahrzeugbrief benötigt, damit ein Eintrag erfolgen kann.
Bei der Zulassungsstelle wird die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durchgeführt. Gleichzeitig erhalten Sie die 100 km/h-Plakette für den Anhänger.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
KFZ-Zulassungsstelle
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2861/681 1310
E-Mail: zulassungsstelle@kreis-borken.de
erforderliche Unterlagen
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Für die Beantragung einer 100 km/h Zulassung für Anhänger benötigen Sie folgende Unterlagen:
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II wird nicht benötigt)
Herstellerbescheinigung oder Vorlage eines Gutachtens eines Amtlich anerkannten Sachverständigen
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Der Anhänger ist zunächst bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsbehörde.
Bevor Sie beim Sachverständigen vorsprechen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Anhängers; evtl. ist eine Zulassung für Tempo 100 km/h schon vorhanden.
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie kann auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrem Anhänger mit 100 km/h Zulassung nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h schnell fahren dürfen. Auf der Kraftfahrstraße gilt diese Höchstgeschwindigkeit nur dann, wenn die Kraftfahrstraße entsprechend ausgebaut ist. Dieses ist dann der Fall, wenn eine bauliche Trennung der Richtungsfahrbahnen durch z. B. Grünstreifen, Bordsteine, Leitplanken oder ähnliche Einrichtungen vorhanden ist (§ 18 Abs. 5 StVO). Im Kreis Borken erfüllt keine Bundesstraße (auch nicht B 67 und die B 54) die Voraussetzungen der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO, so dass Sie mit Ihrem Gespann auf Bundesstraßen im Kreis Borken maximal 80 km/h fahren dürfen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020
Stichwörter
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