Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung Erteilung
Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung Erteilung
Hinweise für Burscheid
Beschreibung
Hinweise für Burscheid
Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Über den Antrag entscheidet der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises in Bergisch Gladbach. Dem Antrag müssen zum Teil kostenpflichtige Unterlagen beigefügt werden. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich vorab beim Standesamt.Die vollständigen Antragsunterlagen werden dann zur Bearbeitung an den Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises weitergeleitet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt für Bürgeranlegenheiten, Wahlen und Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02174 670-444
E-Mail: buergerbuero@burscheid.de; standesamt@burscheid.de; wahlen@burscheid.de
Amt für Bürgeranlegenheiten, Wahlen und Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02174 670-444
E-Mail: buergerbuero@burscheid.de; standesamt@burscheid.de; wahlen@burscheid.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Burscheid
Antrag auf Änderung eines Vor-/Familiennamens (siehe Formulare)weitere zum Teil kostenpflichtige Unterlagen - Bitte erkundigen Sie sich beim Standesamt.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Verwaltungsgebühr beträgt bei einer Änderung des Vornamens bis zu 255,00 EUR, bei einer Änderung des Familiennamens bis zu 1.022,00 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Antrag auf Namensänderung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen