Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung Erteilung
Hinweise für Korschenbroich
Beschreibung
Hinweise für Korschenbroich
In bestimmten Fällen (z. B. schwierige Schreibweise oder Aussprache, umständliche Familiennamen, unterschiedliche Namensführung in der Familie nach Wiederheirat oder Scheidung, Pflegekinder) kann der Familienname behördlich geändert werden. Auch eine Änderung des Vornamens ist in bestimmten Fällen möglich.
Zuständige Dienststelle für die Entscheidung über die Namensänderung ist das Amt für Sicherheit und Ordnung des Kreises Neuss, Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich.
Die Antragstellung ist jedoch auch bei der Stadtverwaltung Korschenbroich, Standesamt, möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachgebiet Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 613-120
Fax: 02161 613-108
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Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 613-120
Fax: 02161 613-108
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Korschenbroich
- Personalausweise oder Reisepässe
- Nachweis/Erklärung über den wichtigen Grund für die Namensänderung
- Personenstandsurkunden
- Meldebescheinigung
Fallbezogen ist in der Regel die Beibringung weiterer Unterlagen erforderlich
Formulare
Hinweise für Korschenbroich
Voraussetzungen
Hinweise für Korschenbroich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Korschenbroich
Verfahrensablauf
Hinweise für Korschenbroich
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Korschenbroich
Kosten
Hinweise für Korschenbroich
Die Gebühr ist vom Aufwand des Verwaltungsverfahrens abhängig und beträgt:
- bei Familiennamensänderung: 205 bis 1.022 EUR
- bei Vornamensänderung: 52 bis 255 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Korschenbroich
Weitere Informationen
Hinweise für Korschenbroich
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Korschenbroich