Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Beim Verbringen bzw. Export von Nutztieren und Pferden sind die gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Union bzw. der Drittstaaten zu beachten. In der Regel müssen die Tiere von einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung begleitet sein. Beim Vorliegen der Voraussetzungen wird diese von den amtlichen Tierärzten der Kreisverwaltung Euskirchen ausgestellt. Auskunft über die Bestimmungen für die Verbringung zwischen den Mitgliedsstaaten der EU können die Tierärzte der Kreisverwaltung geben. Die Voraussetzungen für den Export von Nutztieren in Drittstaaten sind bei den Botschaften und Konsulaten des jeweiligen Zielstaates zu erfragen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bitte senden Sie die ausgefüllte Transportanmeldung zwecks Anmeldung des Exportes per E-Mail an veterinaeramt@kreis-euskirchen.de oder per Fax an 02251 - 15 555.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Euskirchen
Beim Verbringen bzw. Export von Nutztieren sind die gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Union bzw. der Drittstaaten zu beachten.
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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