Städtebauliche Verträge

    Städtebauliche Verträge

    Hinweise für Welver

    Beschreibung

    Hinweise für Welver

    Grundlage für den Abschluss Städtebaulicher Verträge bildet das Baugesetzbuch. Hierbei verpflichtet sich ein Unternehmer, die Erschließung eines Baugebietes im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nach Maßgabe der mit der Gemeinde vereinbarten Vertragsbestimmungen durchzuführen. Zu regeln ist unter anderem die Art und der Umfang der Erschließungsmaßnahme.

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    Ansprechpartner

    07 Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 84 / 51 - 0

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Welver

    Formulare

    Hinweise für Welver

    Voraussetzungen

    Hinweise für Welver

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Welver

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de