Ganztagsschule
Information und Beratung zu den Ganztags- und Betreuungsangeboten an Schulen
Sie möchten sich über die Ganztags- und Betreuungsangebote an den Schulen einer Stadt oder Gemeinde informieren.
Beschreibung
Hinweise für Schmallenberg
Der Städt. Gemeinschaftsgrundschulverbund Schmallenberg-Gleidorf und die Kath. Grundschule Bad Fredeburg werden als offene Ganztagsgrundschule geführt. Die offene Ganztagsgrundschule soll durch die Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe, gemeinwohlorientierten Institutionen und Organisationen sowie weiteren außerschulischen Partnern eine Lernkultur entwickeln, die die Schülerinnen und Schüler in ihren Begabungen und Fähigkeiten unterstützt, fördert und fordert. Sie bietet zusätzlich zum planmäßigen Unterricht an Unterrichtstagen, an beweglichen Ferientagen und bei Bedarf auch in den Ferien Angebote außerhalb der Unterrichtszeit an. Die Betreuung der Schülerinnen und Schüler erfolgt von ca. 8 - 16 Uhr durch jeweilige Kooperationspartner in den offenen Ganztagsgrundschulen.Für die Betreuung in den offenen Ganztagsgrundschulen ist ein Elternbeitrag zu bezahlen, der aufgrund eines Beschlusses der Stadtvertretung Schmallenberg festgelegt worden ist.Die Höhe der Elternbeiträge im Schuljahr 2021/22 richtet sich nach folgender Tabelle:JahreseinkommenMonatsbeitragbis 20.000 € 0,00 €bis 25.000 € 38,43 €bis 35.000 € 51,93 €bis 45.000 € 65,43 €bis 55.000 € 97,62 €bis 65.000 €130,86 €bis 75.000 €156,82 €bis 85.000 €163,05 €über 85.000 €169,28 €Für die Teilnahme am Mittagessen ist ein eigener Beitrag zu zahlen. Dieser wird vom Träger der OGS festgelegt und eingezogen.Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die offene Ganztagsgrundschule, wird für das erste Kind der volle Beitrag, für jedes weitere Kind ein Beitrag in Höhe von 50 % erhoben (Geschwisterermäßigung).Die Anträge zur Teilnahme an einer OGS sind in der jeweiligen Grundschule oder im Amt für Bildung, Kultur und Sport einzureichen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Schulgesetz für das Land Nordrhein Westfalen, Schulgesetz NRW, SchulG
Bass 12-63 Nr. 2 Grundlagenerlass
Weitere Informationen
http://www.schulministerium.nrw.de/
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.09.2022