Ganztagsschule
Ganztagsschulen Sek. I
Sie möchten sich über die Ganztags- und Betreuungsangebote an den Schulen einer Stadt oder Gemeinde informieren.
Beschreibung
Hinweise für Hürth
In Ganztagsschulen wird an drei bis fünf Wochentagen ganztägig Unterricht angeboten.
Sobald ein Kind oder Jugendlicher an einer Ganztagsschule angemeldet ist, ist die Teilnahme Pflicht.
Es wird ein warmes Mittagessen angeboten, wofür ein "Essensgeld" an die Schule oder an ein Catering-Unternehmen zu zahlen ist. Die Teilnahme am Mittagessen ist freiwillig.
Das Angebot besteht an folgenden weiterführenden Schulen:
- Gemeinschaftshauptschule Kendenich
- Friedrich-Ebert-Realschule
- Gesamtschule Hürth
- Albert-Schweitzer-Gymnasium
- Ernst-Mach-Gymnasium
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Schulgesetz für das Land Nordrhein Westfalen, Schulgesetz NRW, SchulG
Bass 12-63 Nr. 2 Grundlagenerlass
Kosten
Hinweise für Hürth
- Für den Besuch der Ganztagsschule sind keine Elternbeiträge zu zahlen.
- Für das Mittagessen ist ein Essensgeld zu zahlen.
Weitere Informationen
http://www.schulministerium.nrw.de/
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.09.2022
Stichwörter
Hinweise für Hürth