Kuranträge / Rehabilitationsanträge
Hinweise für Kierspe
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Kur bei einem gesunden Menschen ansetzt, der erste Symptome aufweist, während eine Reha für einen bereits erkrankten Menschen gedacht ist. Eine Kur ist also präventiv; es handelt sich um Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit. Eine Reha dient dagegen stets der Wiederherstellung der Gesundheit nach einer Erkrankung.
Eine Kur kann grundsätzlich jeder beantragen, der gesetzlich kranken- bzw. rentenversichert ist und eine Kur braucht. Ob das der Fall ist, stellt ein Arzt fest. Sie können das Antragsformular für die Kur-Maßnahme bei Ihrer eigenen gesetzlichen Krankenkasse anfordern.
Für die Bewilligung einer Rehabilitationsmaßnahme ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Der Antrag kann auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung bequem online gestellt werden. Alternativ dazu finden Sie dort auch ein Formularpaket zum herunterladen.
Ansprechpartner
Soziales & Familie
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02359 / 661-0
E-Mail: sozialamt@kierspe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kierspe
Für Ihren Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:
Personalausweis oder Reisepass
Rentenversicherungsnummer
Attest bzw. Befundbericht vom behandelnden Arzt
Formulare
Hinweise für Kierspe
Voraussetzungen
Hinweise für Kierspe
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kierspe
Verfahrensablauf
Hinweise für Kierspe
Fristen
Hinweise für Kierspe
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kierspe
Kosten
Hinweise für Kierspe
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kierspe
Weitere Informationen
Hinweise für Kierspe
Weitere Informationen zur Rehabilitation finden Sie hier:
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen