Rehabilitierung nach Beruflichem Rehabilitierungsgesetz

    Kuranträge / Rehabilitationsanträge

    Hinweise für Kierspe

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Kur bei einem gesunden Menschen ansetzt, der erste Symptome aufweist, während eine Reha für einen bereits erkrankten Menschen gedacht ist. Eine Kur ist also präventiv; es handelt sich um Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit. Eine Reha dient dagegen stets der Wiederherstellung der Gesundheit nach einer Erkrankung.

    Eine Kur kann grundsätzlich jeder beantragen, der gesetzlich kranken- bzw. rentenversichert ist und eine Kur braucht. Ob das der Fall ist, stellt ein Arzt fest. Sie können das Antragsformular für die Kur-Maßnahme bei Ihrer eigenen gesetzlichen Krankenkasse anfordern.

    Für die Bewilligung einer Rehabilitationsmaßnahme ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Der Antrag kann auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung bequem online gestellt werden. Alternativ dazu finden Sie dort auch ein Formularpaket zum herunterladen.

    Ansprechpartner

    Soziales & Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: sozialamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kierspe

    Für Ihren Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Personalausweis oder Reisepass

    • Rentenversicherungsnummer

    • Attest bzw. Befundbericht vom behandelnden Arzt 

    Formulare

    Hinweise für Kierspe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kierspe

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kierspe

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kierspe

    Fristen

    Hinweise für Kierspe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kierspe

    Kosten

    Hinweise für Kierspe

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kierspe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kierspe

    Weitere Informationen zur Rehabilitation finden Sie hier:

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de