Erlaubnisfreie Benutzung von Grundwasser

    Erlaubnisfreie Benutzung von Grundwasser

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    In folgenden Fällen wird eine Erlaubnis benötigt:

    • Entnahme von Grundwasser,
    • Bau eines Trinkwasserbrunnens,
    • Einleiten von Abwasser in das Grundwasser,
    • Sonstige Maßnahmen, wie zum Beispiel das Freilegen und Ableiten von Grundwasser,
    • Einbringen von Wärmesonden.

    Die Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn eine schädliche Verunreinigung oder eine sonstige nachteilige Veränderung des Grundwassers ausgeschlossen ist. Zum Schutz des Grundwassers wird ein sehr strenger Maßstab angelegt.

    In folgenden Fällen wird ausnahmsweise keine Erlaubnis benötigt.

    • Entnahmen von Grundwasser außerhalb von Wasserschutzgebieten für den Haushalt (Einfamilienhaushalt),
    • zum Tränken von Vieh in der Landwirtschaft,
    • zum Zwecke der gewöhnlichen Bodenentwässerung landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Grundstücke oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck.
    Trinkwasserbrunnen und Schutzgebiete

    Trinkwasserbrunnen unterliegen besonderen Bestimmungen. Siehe hierzu Angaben und Anforderungen des Medizinischen Dienstes unter "Links".

    Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete werden zum besonderen Schutz von Versorgungsanlagen ausgewiesen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Wasserwirtschaft

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wasserwirtschaft

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Folgende Unterlagen werden in vierfacher Ausführung benötigt:

    • Formloser Antrag,
    • Erläuterungsbericht mit Bedarfsberechnung und - nachweis; gegebenenfalls Analysen,
    • Übersichtsplan (zum Beispiel Messtischblatt im Maßstab 1:25.000) mit Kennzeichnung der Lage,
    • Katasteramtlicher Lageplan (Maßstab 1:500 oder ähnlich) mit Eintragung der für die Benutzung in Anspruch genommenen Grundstücke und Gewässer sowie der erforderlichen Anlagen. Bei Grundstücken müssen die genauen Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur, Flurstück) eingetragen sein. Kennzeichnung der Entnahmestelle oder der sonstigen Benutzung.
    • Schnitte durch die Anlage mit Eintragung des Grundwasserstandes, eventuell Bodenprofil.

    Formulare

    Hinweise für Soest

    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
    • Landeswassergesetz (LWG NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Soest

    Fristen

    Hinweise für Soest

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    In der Regel nicht mehr als sieben Wochen.

    Kosten

    Hinweise für Soest

    • Für Erlaubnisse wird eine Mindestgebühr in Höhe von 200 Euro erhoben. Bei größeren Entnahmemengen wird die Gebühr nach Vorgaben berechnet. 
    • Für Genehmigungen in Wasserschutzgebieten werden mindestens 150 Euro erhoben.
    • Für Erdwärmenutzung fällt eine Gebühr von 250 Euro (bis 50 Kilojoule pro Sekunde) an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de