Erlaubnisfreie Benutzung von Grundwasser

    Erlaubnisfreie Benutzung von Grundwasser

    Hinweise für Sankt Augustin

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Grundsätzlich benötigen Sie für Gewässerbenutzungen eine Erlaubnis des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises. Darunter fällt z.B. auch die Grundwasserentnahme für die Gartenbewässerung (Brunnen) oder das Betreiben von Wärmepumpen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Nutzungen im privaten Bereich erlaubnisfrei.

    Erteilte Genehmigungen seitens des Rhein-Sieg-Kreises für die Grundwasserentnahme sowie den Baubeginn von Brunnenanlagen etc. sind gegenüber der Stadt Sankt Augustin schriftlich anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtentwässerung

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Post 19

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Formulare

    Hinweise für Sankt Augustin

    Voraussetzungen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Sankt Augustin

    Fristen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Sankt Augustin

    Kosten

    Hinweise für Sankt Augustin

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Weitere Informationen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de