Erlaubnisfreie Benutzung von Grundwasser

    Grundwasserentnahmen

    Hinweise für Wuppertal

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    nicht angegeben

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Untere Wasserbehörde 106.29

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Ob die geplante Grundwasserentnahme erlaubnispflichtig ist und welche Unterlagen benötigt werden, kann erst beurteilt werden, wenn folgende Informationen vorliegen:

    • Lage bzw. Grundstück der Entnahme
    • Art der Zutageförderung
    • Zweck der Grundwassernutzung
    • Menge der Grundwasserentnahme

    Formulare

    Hinweise für Wuppertal

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wuppertal

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wuppertal

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wuppertal

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wuppertal

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    Für die Entscheidung über die Erlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr abhängig vom Wert der Gewässerbenutzung, mindestens jedoch 200 € erhoben.
    Bei Angelegenheiten, die mit besonderer Mühewaltung verbunden sind, kann die Gebühr bis auf das Doppelte erhöht werden. Erfolgt eine nachträgliche Entscheidung über die Erlaubnis der Gewässerbenutzung, wenn diese ohne Genehmigung aufgenommen wurde, dann erhöht sich die Gebühr auf das Dreifache.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal

    Grundwasserstände:

    Auf Wunsch, kann geprüft werden, ob in der Nähe einer geplanten Grundwasserentnahmestelle Grundwasserstände bekannt sind.

    Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) bietet ebenfalls Informationen zu Grundwasserständen an.

    Wichtige Hinweise:

    • Brunnenbohrungen sind von einem erfahrenen, qualifizierten und ständig anwesenden Bohrgeräteführer zu leiten. Die Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes W 120 sind hierbei zu erfüllen. Auf den Internetseiten des Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. finden Sie eine Suchmaschine für zertifizierte Unternehmen.
    • In Wuppertal hat sich jede/r Grundstückseigentümer/in vor der Inbetriebnahme einer Wassergewinnungsanlage von der Verpflichtung zu befreien, seinen/ihren gesamten Bedarf an Wasser im Rahmen des Benutzungsrechts aus den Wasserversorgungsanlagen zu decken. Ein Befreiungsantrag ist bei dem Eigenbetrieb Wasser und Abwasser Wuppertal (WAW) zu stellen.
    • Sollte sich das Grundstück, auf dem die Errichtung des Brunnens geplant ist, in einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet befinden, kann dem Vorhaben erst zugestimmt werden, wenn eine Genehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde erteilt bzw. schriftlich in Aussicht gestellt wurde.
    • Grundwasserentnahmen über 5.000 m³ pro Jahr fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
    • Wasser für den menschlichen Gebrauch ist nach Maßgabe der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) zu behandeln.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wuppertal

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de