Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG
Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG
Hinweise für Hückeswagen
Beschreibung
Hinweise für Hückeswagen
Wenn Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) absolvieren steht am , ,Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung. Die Abschlussprüfung wird von der zuständigen Stelle (i.d.R. eine Kammer) abgenommen. Um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu können müssen Sie von der zuständigen Stelle zur Prüfung zugelassen sein. Einzelheiten über Prüfungsgegenstand und -verfahren können Sie der jeweiligen Ausbildungsordnung und der Prüfungsordnung der zuständigen Stelle entnehmen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ,von der zuständigen Stelle ein Prüfungszeugnis. Sie können beantragen dass auf dem Zeugnis auch das Ergebnis der berufsschulischen Leistungen aufgeführt wird. Ebenfalls auf Antrag wird Ihrem Zeugnis eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beigefügt.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hückeswagen
Formulare
Hinweise für Hückeswagen
Anmeldeformular
Voraussetzungen
Hinweise für Hückeswagen
eingetragenes Berufsausbildungsverhä,ltnis
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hückeswagen
Verfahrensablauf
Hinweise für Hückeswagen
Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Stelle. Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch einen von der zuständigen Stelle errichteten Prüfungsausschuss.
Fristen
Hinweise für Hückeswagen
31.1. bzw.31.8.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hückeswagen
acht Wochen
Kosten
Hinweise für Hückeswagen
Die Abschlussprüfung ist für Auszubildende grundsätzlich gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hückeswagen
Weitere Informationen
Hinweise für Hückeswagen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMBF am 15.08.2017
Stichwörter
Hinweise für Hückeswagen