Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG

    Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG

    Hinweise für Geilenkirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Geilenkirchen

    Wenn Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) absolvieren steht am  , ,Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung. Die Abschlussprüfung wird von der zuständigen Stelle (i.d.R. eine Kammer) abgenommen. Um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu können müssen Sie von der zuständigen Stelle zur Prüfung zugelassen sein. Einzelheiten über Prüfungsgegenstand und -verfahren können Sie der jeweiligen Ausbildungsordnung und der Prüfungsordnung der zuständigen Stelle entnehmen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie  ,von der zuständigen Stelle ein Prüfungszeugnis. Sie können beantragen dass auf dem Zeugnis auch das Ergebnis der berufsschulischen Leistungen aufgeführt wird. Ebenfalls auf Antrag wird Ihrem Zeugnis eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beigefügt.
    Wenn Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) absolvieren steht am  , ,Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung. Die Abschlussprüfung wird von der zuständigen Stelle (i.d.R. eine Kammer) abgenommen. Um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu können müssen Sie von der zuständigen Stelle zur Prüfung zugelassen sein. Einzelheiten über Prüfungsgegenstand und -verfahren können Sie der jeweiligen Ausbildungsordnung und der Prüfungsordnung der zuständigen Stelle entnehmen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie  ,von der zuständigen Stelle ein Prüfungszeugnis. Sie können beantragen dass auf dem Zeugnis auch das Ergebnis der berufsschulischen Leistungen aufgeführt wird. Ebenfalls auf Antrag wird Ihrem Zeugnis eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beigefügt.

    Ansprechpartner

    Apothekerkammer Nordrhein KöR

    Adresse

    Hausanschrift

    Poststr. 4

    40213 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211-83880

    Fax: 0211-8388222

    E-Mail: info@aknr.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    IHK Aachen

    Adresse

    Hausanschrift

    Theaterstrasse 6-10

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241-44600

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: recht@aachen.ihk.de

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Formulare

    Hinweise für Geilenkirchen

    Anmeldeformular

    Voraussetzungen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung ergeben sich aus den §§ 43-46 BBiG.  ,

    eingetragenes Berufsausbildungsverhä,ltnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Geilenkirchen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Geilenkirchen

    Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Stelle. Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch einen von der zuständigen Stelle errichteten Prüfungsausschuss.
    Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Stelle. Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch einen von der zuständigen Stelle errichteten Prüfungsausschuss.

    Fristen

    Hinweise für Geilenkirchen

    31.1. bzw.31.8.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Geilenkirchen

    acht Wochen

    Kosten

    Hinweise für Geilenkirchen

    Die Abschlussprüfung ist für Auszubildende grundsätzlich gebührenfrei.
    Die Abschlussprüfung ist für Auszubildende grundsätzlich gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Geilenkirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Broschüre Ausbildung &, Beruf Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung Links https://www.bmbf.de/pub/Ausbildung_und_Beruf.pdf [https://www.bmbf.de/pub/Ausbildung_und_Beruf.pdf]

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMBF am 15.08.2017

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Geilenkirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de