Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG
Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG
Hinweise für Rommerskirchen
Beschreibung
Hinweise für Rommerskirchen
Wenn Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) absolvieren steht am , ,Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung. Die Abschlussprüfung wird von der zuständigen Stelle (i.d.R. eine Kammer) abgenommen. Um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu können müssen Sie von der zuständigen Stelle zur Prüfung zugelassen sein. Einzelheiten über Prüfungsgegenstand und -verfahren können Sie der jeweiligen Ausbildungsordnung und der Prüfungsordnung der zuständigen Stelle entnehmen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ,von der zuständigen Stelle ein Prüfungszeugnis. Sie können beantragen dass auf dem Zeugnis auch das Ergebnis der berufsschulischen Leistungen aufgeführt wird. Ebenfalls auf Antrag wird Ihrem Zeugnis eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beigefügt.
Wenn Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) absolvieren steht am , ,Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung. Die Abschlussprüfung wird von der zuständigen Stelle (i.d.R. eine Kammer) abgenommen. Um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu können müssen Sie von der zuständigen Stelle zur Prüfung zugelassen sein. Einzelheiten über Prüfungsgegenstand und -verfahren können Sie der jeweiligen Ausbildungsordnung und der Prüfungsordnung der zuständigen Stelle entnehmen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ,von der zuständigen Stelle ein Prüfungszeugnis. Sie können beantragen dass auf dem Zeugnis auch das Ergebnis der berufsschulischen Leistungen aufgeführt wird. Ebenfalls auf Antrag wird Ihrem Zeugnis eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beigefügt.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Anmeldeformular
Voraussetzungen
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Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung ergeben sich aus den §§ 43-46 BBiG. ,
eingetragenes Berufsausbildungsverhä,ltnis
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Stelle. Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch einen von der zuständigen Stelle errichteten Prüfungsausschuss.
Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Stelle. Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch einen von der zuständigen Stelle errichteten Prüfungsausschuss.
Fristen
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31.1. bzw.31.8.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rommerskirchen
acht Wochen
Kosten
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Die Abschlussprüfung ist für Auszubildende grundsätzlich gebührenfrei.
Die Abschlussprüfung ist für Auszubildende grundsätzlich gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Rommerskirchen
Broschüre Ausbildung &, Beruf Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung Links https://www.bmbf.de/pub/Ausbildung_und_Beruf.pdf [https://www.bmbf.de/pub/Ausbildung_und_Beruf.pdf]
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMBF am 15.08.2017
Stichwörter
Hinweise für Rommerskirchen