Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Hinweise für Anröchte
Beschreibung
Hinweise für Anröchte
Auskünfte zu ausländerrechtlichen Angelegenheiten erhalten Sie beim Service-Center Aufenthalt des Kreises Soest.
Zielgruppe:
Ausländische Zuwanderer und Flüchtlinge, die sich nicht selbst unterhalten können, erhalten in aller Regel zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Für den o. g. Personenkreis wird der notwendige Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes sowie die Behandlung akuter Erkrankungen gewährt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Anröchte
Aufenthaltslegitimation bzw. aufenthaltsbegründende Dokumente der Aufnahmestelle / des Ausländeramtes, Pass, Einreisedokumente und je nach Fallgestaltung weitere Unterlagen
Formulare
Hinweise für Anröchte
Voraussetzungen
Hinweise für Anröchte
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Anröchte
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Anröchte
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen