Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

    Asylbewerberangelegenheiten

    Hinweise für Kierspe

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Asylbewerber und Flüchtlinge, die sich nicht selbst unterhalten können, haben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

    Bei diesen Leistungen handelt es sich um Bar- und Sachleistungen für den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts sowie Krankenhilfe nach dem AsylbLG.

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

    Alle wichtigen Fragen zu Ihrem Asylantrag, zum Aufenthalt in Deutschland, zu Hilfseinrichtungen und vielem mehr beantwortet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf seiner Webseite.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Soziales & Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: sozialamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kierspe

    Für Ihren Antrag benötigen wir:

    • Aufenthaltsgestattung / Duldung

    • Ausweisdokument

    Formulare

    Hinweise für Kierspe

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kierspe

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kierspe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kierspe

    Weitere Informationen zu Asylbewerberangelegenheiten finden Sie hier:

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kierspe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de