Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Hinweise für Balve
Beschreibung
Hinweise für Balve
Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben und auch keinem Mitgliedstaat der EU angehören und sich in Deutschland aufhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Sie können die Leistungen nach dem AsylbLG grundsätzlich beantragen, wenn Ihr verfügbares Einkommen und Vermögen aufgebraucht ist oder nicht ausreicht, um zu leben, und Sie keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen