Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

    Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

    Hinweise für Balve

    Beschreibung

    Hinweise für Balve

    Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben und auch keinem Mitgliedstaat der EU angehören und sich in Deutschland aufhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Sie können die Leistungen nach dem AsylbLG grundsätzlich beantragen, wenn Ihr verfügbares Einkommen und Vermögen aufgebraucht ist oder nicht ausreicht, um zu leben, und Sie keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten.

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    Ansprechpartner

    Fachbereich 1

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sozialamt

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Balve

    Formulare

    Hinweise für Balve

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Balve

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Balve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de