Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Hinweise für Schmallenberg
Beschreibung
Hinweise für Schmallenberg
Asylbewerber, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, erhalten finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bar- und Sachleistungen für Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten die Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die 1. eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen, 2. über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist, 3. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 oder § 24 wegen des Krieges in ihrem Heimatland oder nach § 25 Abs. 4 Satz 1 oder Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes besitzen, 4. eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes besitzen, 5. vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist, 6. Ehegatte, Lebenspartner oder minderjährige Kinder der in Nummer 1 bis 5 genannten Personen sind, ohne dass sie selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen, oder 7. einen Folgeantrag nach § 71 des Asylverfahrensgesetzes oder einen Zweitantrag nach § 71a des Asylverfahrensgesetzes stellen. Es handelt sich dabei um Leistungen, die bei dem oben genannten Personenkreis an Stelle der Sozialhilfe bzw. des Arbeitslosengeldes II (ALG II) gewährt werden. Zu gewähren ist der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts sowie für Krankenhilfe.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schmallenberg
Formulare
Hinweise für Schmallenberg
Voraussetzungen
Hinweise für Schmallenberg
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schmallenberg
Asylbewerberleistungsgestz (AsylbLG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Schmallenberg
Fristen
Hinweise für Schmallenberg
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schmallenberg
Kosten
Hinweise für Schmallenberg
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schmallenberg
Weitere Informationen
Hinweise für Schmallenberg
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen