Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Hinweise für Metelen
Beschreibung
Hinweise für Metelen
Das Sozialamt erbringt für Asylbewerber Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Asylbewerber sind Ausländer(innen), die Schutz als politisch Verfolgte oder Schutz vor Abschiebung oder sonstiger Rückführung in einen Staat beantragen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit aufgrund ihrer Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder Ethnie oder wegen ihrer politischen Überzeugung bedroht ist.
Wer in Deutschland einen Asylantrag stellen will, wird zunächst in einer Erstaufnahmeeinrichtung des jeweiligen Bundeslandes untergebracht.
Den Antrag stellen die Schutzsuchenden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Von der Behörde erhalten sie ihren Bescheid. Bis zum Abschluss des Verfahrens gelten sie als Asylbewerber(in).
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Voraussetzungen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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