Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

    Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

    Hinweise für Metelen

    Beschreibung

    Hinweise für Metelen

    Allgemeine Informationen

    Das Sozialamt erbringt für Asylbewerber Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes.

    Asylbewerber sind Ausländer(innen), die Schutz als politisch Verfolgte oder Schutz vor Abschiebung oder sonstiger Rückführung in einen Staat beantragen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit aufgrund ihrer Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder Ethnie oder wegen ihrer politischen Überzeugung bedroht ist.

    Wer in Deutschland einen Asylantrag stellen will, wird zunächst in einer Erstaufnahmeeinrichtung des jeweiligen Bundeslandes untergebracht.

    Den Antrag stellen die Schutzsuchenden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Von der Behörde erhalten sie ihren Bescheid. Bis zum Abschluss des Verfahrens gelten sie als Asylbewerber(in).



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    Ansprechpartner

    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Buchstabe M-Z

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    48629 Metelen

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    Technisch geändert am 09.06.2022

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    Technisch geändert am 14.06.2024

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    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Buchstabe A-Ka

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    Technisch geändert am 14.06.2024

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    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Buchstabe A-L

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    Technisch geändert am 09.06.2022

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

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    Technisch geändert am 13.02.2024

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