Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

    Asyl (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)

    Hinweise für Lengerich

    Beschreibung

    Hinweise für Lengerich

    Leistungsberechtigt sind nach § 1 AsylbLG Personen, die folgenden Aufenthaltsstatus besitzen:

    • Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz

    • Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 oder § 24 AufenthG, wegen Krieg im Heimatland

    • Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 4 Satz 1, Abs. 4a oder Abs. 5 AufenthG

    • Duldung nach § 60a AufenthG


    Weiterhin Personen, die

    • vollziehbar ausreisepflichtig sind

    • Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder der vorstehend genannten Personen

    • Folgeantragsteller nach §71 Asylverfahrensgesetz

    • Zweitantragsteller nach § 71a Asylverfahrensgesetz

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Asyl

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Straße 2

    49525 Lengerich

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lengerich

    Für eine Terminabsprache und die benötigten Unterlagen nehmen Sie bitte Kontakt zu der jeweiligen Ansprechperson auf.

    Formulare

    Hinweise für Lengerich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lengerich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lengerich

    • Asylbewerberleistungsgesetz

    • Aufenthaltsgesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lengerich

    Fristen

    Hinweise für Lengerich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lengerich

    Kosten

    Hinweise für Lengerich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lengerich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lengerich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de