Asyl (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
Hinweise für Lengerich
Beschreibung
Hinweise für Lengerich
Leistungsberechtigt sind nach § 1 AsylbLG Personen, die folgenden Aufenthaltsstatus besitzen:
Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz
Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 oder § 24 AufenthG, wegen Krieg im Heimatland
Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 4 Satz 1, Abs. 4a oder Abs. 5 AufenthG
Duldung nach § 60a AufenthG
Weiterhin Personen, die
vollziehbar ausreisepflichtig sind
Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder der vorstehend genannten Personen
Folgeantragsteller nach §71 Asylverfahrensgesetz
Zweitantragsteller nach § 71a Asylverfahrensgesetz
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lengerich
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Formulare
Hinweise für Lengerich
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lengerich
Asylbewerberleistungsgesetz
Aufenthaltsgesetz
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen