Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Hinweise für Laer

    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Beschreibung

    Hinweise für Laer

    Asylbewerber*innen haben Anspruch auf Gewährung von Grundleistungen sowie Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) .

    Anspruch haben Flüchtlinge, die sich noch mit einer Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren befinden oder eine Duldung erhalten haben.

    Die Leistungsberechtigten müssen der Gemeinde Laer zugewiesen sein und sich hier aufhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenhoek 1

    48366 Laer

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02554 910-0

    Fax: 02554 910-700

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Laer

    Formulare

    Hinweise für Laer

    Voraussetzungen

    Hinweise für Laer

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Laer

    AsylbLG

    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Laer

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Laer

    Kosten

    Hinweise für Laer

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Laer

    Weitere Informationen

    Hinweise für Laer

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de