Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Hinweise für Laer
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Beschreibung
Hinweise für Laer
Asylbewerber*innen haben Anspruch auf Gewährung von Grundleistungen sowie Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) .
Anspruch haben Flüchtlinge, die sich noch mit einer Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren befinden oder eine Duldung erhalten haben.
Die Leistungsberechtigten müssen der Gemeinde Laer zugewiesen sein und sich hier aufhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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AsylbLG
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen