Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
Hinweise für Hopsten
Asylbewerber und ausländische Staatsbürger mit einem Duldungsstatus können finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch nehmen. Gewährt werden diese Leistungen von der Gemeinde Hopsten für die der Gemeinde Hopsten zugewiesenen Personen.
Beschreibung
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Die den Antrag stellende Person ist Asylbewerber oder ausländischer Staatsbürger mit einem Duldungsstatus und der Gemeinde Hopsten zugewiesen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hopsten
Asylbewerberleistungsgesetz
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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