Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

    Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz beantragen

    Hinweise für Hopsten

    Asylbewerber und ausländische Staatsbürger mit einem Duldungsstatus können finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch nehmen. Gewährt werden diese Leistungen von der Gemeinde Hopsten für die der Gemeinde Hopsten zugewiesenen Personen.

    Beschreibung

    Hinweise für Hopsten

    nicht angegeben

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    Ansprechpartner

    Ordnung & Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Bunte Straße 35

    48496 Hopsten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5458 932530

    Fax: +49 5458 932588

    E-Mail: ordnung.soziales@hopsten.de

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Team Soziales & Jobcenter

    Adresse

    Hausanschrift

    Bunte Straße 35

    48496 Hopsten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hopsten

    Auskunft über notwendige Unterlagen erhalten Sie bei unseren Mitarbeitenden.

    Formulare

    Hinweise für Hopsten

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hopsten

    Die den Antrag stellende Person ist Asylbewerber oder ausländischer Staatsbürger mit einem Duldungsstatus und der Gemeinde Hopsten zugewiesen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hopsten

    Asylbewerberleistungsgesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hopsten

    Fristen

    Hinweise für Hopsten

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hopsten

    Kosten

    Hinweise für Hopsten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hopsten

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hopsten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hopsten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de