Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Hinweise für Hörstel
Beschreibung
Hinweise für Hörstel
Hilfe für Asylbewerber nach Asylbewerberleistungsgesetzes
Asylbewerber und Asylbewerberinnen haben Anspruch auf Gewährung von
Grundleistungen sowie Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Leistungsberechtigte müssen der Stadt Hörstel zugewiesen
sein und sich hier aufhalten.
Es werden Anträge entgegen genommen und Leistungen bewilligt.
Informationen für Asylbewerber erhalten Sie bei der
Integrationsbeauftragten der Bundesregierung und beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Weitere
Informationen zur Zuwanderung finden Sie beim
Bundesinnenministerium. Außerdem bietet das Internetportal "Integration in Nordrhein-Westfalen" Informationen über Integrationsangebote.
Integrationsbeauftragten der Bundesregierung
Bundesinnenministerium / Zuwanderung
Online-Dienste
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen