Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
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Hinweise für Burscheid
Beschreibung
Hinweise für Burscheid
Die Bundesrepublik Deutschland nimmt Flüchtlinge sowie Asylbewerber auf und weist sie über das Land Nordrhein-Westfalen den einzelnen Kommungen zu. So muss auch die Stadt Burscheid für die Versorgung dieser Menschen sorgen.Der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheit- und Körperpflege und Gebrauchs-und Verbrauchsgüter des Haushalts werden nach den Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes sicher gestellt. Die Leistungen werden auf Antrag gewährt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt für Sicherheit, Ordnung, Soziales und Feuerwehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02174 670-369
Fax: 02174 670-111
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen