Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Hinweise für Morsbach
Beschreibung
Hinweise für Morsbach
Eine Asylantragstellung muss persönlich beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Außenstelle Köln, Blaubach 13, 50676 Köln erfolgen. Die meisten Asylbewerber:innen haben ihren Antrag direkt bei Einreise bei den entsprechenden Behörden gestellt.
Die Zuweisung zum jeweiligen Wohnort erfolgt nach einer Aufnahmequotenregelung und ist vom Asylbewerbenden nur wenig beeinflussbar. Sodann geht die weitere Unterbringung und Betreuung in die Zuständigkeit der Gemeinde über.
Da der Asylbewerber/die Asylbewerberin normalerweise in den ersten drei Monaten keiner Arbeit nachgehen darf, erhält er/sie Sozialhilfeleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von der Gemeinde, der er/sie zugewiesen worden ist. Leistungsart, -höhe und -dauer regeln das Asylbewerberleistungsgesetz. Die Zahlungen erfolgen bei der Gemeinde Morsbach als Bargeld oder als Sach- bzw. Gutscheinleistungen.
Nach Abschluss der Asylverfahren wird im positiven Falle eine Aufenthaltserlaubnis bzw. Niederlassungserlaubnis mit dem Recht auf Erwerb einer Arbeitserlaubnis erteilt, bei negativem Ausgang zunächst die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr mit dem Ausländeramt besprochen und die Rückkehrförderung im Rahmen von Bundes- und Landesprogramm von der Kommune abgewickelt.
Aufenthaltsbeendende Maßnahmen liegen ausschließlich in der Zuständigkeit der jeweiligen Ausländerbehörde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Morsbach
Aufenthaltsgestattung oder Duldung/Zuweisung
Formulare
Hinweise für Morsbach
Voraussetzungen
Hinweise für Morsbach
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Morsbach
Verfahrensablauf
Hinweise für Morsbach
Fristen
Hinweise für Morsbach
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Morsbach
Kosten
Hinweise für Morsbach
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Morsbach
Weitere Informationen
Hinweise für Morsbach
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen