Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

    Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

    Hinweise für Morsbach

    Beschreibung

    Hinweise für Morsbach

    Eine Asylantragstellung muss persönlich beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Außenstelle Köln, Blaubach 13, 50676 Köln erfolgen. Die meisten Asylbewerber:innen haben ihren Antrag direkt bei Einreise bei den entsprechenden Behörden gestellt.

    Die Zuweisung zum jeweiligen Wohnort erfolgt nach einer Aufnahmequotenregelung und ist vom Asylbewerbenden nur wenig beeinflussbar. Sodann geht die weitere Unterbringung und Betreuung in die Zuständigkeit der Gemeinde über.

    Da der Asylbewerber/die Asylbewerberin normalerweise in den ersten drei Monaten keiner Arbeit nachgehen darf, erhält er/sie Sozialhilfeleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von der Gemeinde, der er/sie zugewiesen worden ist. Leistungsart, -höhe und -dauer regeln das Asylbewerberleistungsgesetz. Die Zahlungen erfolgen bei der Gemeinde Morsbach als Bargeld oder als Sach- bzw. Gutscheinleistungen.

    Nach Abschluss der Asylverfahren wird im positiven Falle eine Aufenthaltserlaubnis bzw. Niederlassungserlaubnis mit dem Recht auf Erwerb einer Arbeitserlaubnis erteilt, bei negativem Ausgang zunächst die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr mit dem Ausländeramt besprochen und die Rückkehrförderung im Rahmen von Bundes- und Landesprogramm von der Kommune abgewickelt.
    Aufenthaltsbeendende Maßnahmen liegen ausschließlich in der Zuständigkeit der jeweiligen Ausländerbehörde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Asylbewerber/Flüchtlingsarbeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 2

    51597 Morsbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02294 699-519

    Fax: 02294 699-187

    E-Mail: kommunalportal@gemeinde-morsbach.de

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Morsbach

    Aufenthaltsgestattung oder Duldung/Zuweisung

    Formulare

    Hinweise für Morsbach

    Voraussetzungen

    Hinweise für Morsbach

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Morsbach

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Morsbach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de