Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

    Asylbewerberleistungen

    Hinweise für Hürth

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Wer leistungsberechtigt ist, richtet sich nach § 1 AsylbLG. Insbesondere erhalten nicht nur Asylbewerberinnen und Asylbewerber Leistungen nach dem AsylbLG, sondern auch Ausländerinnen und Ausländer, die sich außerhalb des Asylverfahrens befinden und beispielsweise im Besitz einer Duldung oder eines anderen in § 1 AsylbLG benannten Titels sind. Personen, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind, sind von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII ausgeschlossen.

    Zur Sicherstellung des Lebensunterhalts erhalten Leistungsberechtigte in den ersten 36 Monaten nach der Einreise nach Deutschland sog. Grundleistungen nach § 3 AsylbLG. Diese Leistungen sind in der Regel geringer als die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Nach 36 Monaten können dann unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen analog der Sozialhilfe nach dem SGB XII gewährt werden (sog. Analogleistungen nach § 2 AsylbLG).

    In den ersten 36 Monaten erhalten die Leistungsberechtigten zur Behandlung von akuten Erkrankungen und akuten Schmerzzuständen Krankenhilfe in Form von ärztlichen und zahnärztlichen Krankenscheinen, wenn Sie nicht über den Arbeitgeber oder Familienangehörige pflicht- oder familienversichert werden können. Die Krankenscheine werden vom zuständigen Mitarbeitenden ausgegeben und sind immer für ein Quartal gültig.

    Behandlungsscheine, Bescheinigungen für Tafel oder Gewandhaus, Hürth-Pass oder Mobil-Pass können nur montags und donnerstags zwischen 8:00 Uhr - 12:00 Uhr abgeholt werden.

    Bei Fragen zum Leistungsanspruch wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des Teams Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wir beraten Sie gern über Ihren individuellen Leistungsanspruch und die notwendigen Voraussetzungen

    Bitte rufen Sie uns unter 02233/53-311 oder 02233/53-386 an oder schreiben Sie an asyl-le@huerth.de.

    Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache oder eine persönliche Abgabe von Unterlagen immer nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

    Terminanfragen bitte per Mail an asyl-le@huerth.de.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sozialamt (50)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    • Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

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    Deutsch

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