Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Hinweise für Heiligenhaus
Beschreibung
Hinweise für Heiligenhaus
Anspruch auf Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben Personen, die einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt haben und sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder Personen, die eine Duldung aufgrund eines beendeten Asylverfahrens haben und ihren täglichen Bedarf des Lebens nicht oder nicht vollständig aus den eigenen Mitteln sicherstellen können.
Die Leistungen sind direkt vor Ort bei der Stadtverwaltung Stadt Heiligenhaus, Fachbereich IV.2 Soziales, zu beantragen.
Beachten Sie, dass die Vorsprache von Gesetzes wegen in der Amtssprache Deutsch erfolgt. Bitte halten Sie bei der Vorsprache einen Dolmetscher bereit, sofern Sie der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heiligenhaus
- Ausweisdokumente oder Ausweisersatzdokumente
- Zuweisungsnachweise
- Bescheid oder Mitteilung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zum
Asylverfahren:
- Einweisungsverfügung oder Unterkunftsnachweise
Einkommensnachweise u.a:
- Rentenbescheid
- Gehaltsmitteilungen
- Krankengeldbescheide
- Gehaltsabrechnungen
Vermögensnachweise:
- lückenlose Kontoauszüge der letzten 3 aktuellen Monate aller Konten
- Kfz-Brief
- Wertpapiere
- Sparbücher/Sparkonten
- Kaufvertrag bei Eigentum
Nachweise der Kosten der Unterkunft:
- Mietvertrag
- Vermietungsbescheinigung
- letzte vollständige Betriebs- und Heizkostenabrechnung
- Mietänderungsschreiben
Formulare
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Voraussetzungen
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- Laufendes Asylverfahren mit einer Aufenthaltsgestattung
- Duldungsgestattung
- Wohnsitz im Stadtgebiet Stadt Heiligenhaus
- kein ausreichendes Einkommen
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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