Hilfe zur Erziehung Gewährung

    Hilfe zur Erziehung beantragen

    Die Eltern kümmern sich in der Regel um die Erziehung und Sorge für ein Kind. Vielleicht können aber auch Hilfen des Staates bei der Erziehung sinnvoll sein.

    Beschreibung

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und ihre Pflicht. Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

    Die Hilfe wird den Eltern zwar gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder des Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder der Jugendliche muss an den ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden.

    Angeboten werden unter anderem

    • Erziehungsberatung,
    • soziale Gruppenarbeit,
    • Erziehungsbeistand,
    • Betreuungshelfer,
    • sozialpädagogische Familienhilfe,
    • Erziehung in einer Tagesgruppe,
    • Vollzeitpflege,
    • Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder
    • intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.


    Ausführliche Informationen finden Sie hier.


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Jugendamt - Sozialer Dienst Jugendhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Kleiner Domhof 17

    32423 Minden

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jugendamt - Geschäftszimmer Sozialer Dienst Jugendhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Kleiner Domhof 17

    32423 Minden

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Minden

    Formulare

    Hinweise für Minden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenDas Jugendamt ist Ansprechpartner für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige (unter 21 Jahren) mit Wohnsitz in Minden.


    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    §§ 27 ff. Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)

    § 41 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)

     

    Verfahrensablauf

    • Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Es entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.
    • Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
    • Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.

    Fristen

    Hinweise für Minden

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Minden

    Kosten

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenDie Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit oder übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird im Einzelfall entschieden.


    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Neben den Eltern und Kindern können auch andere diese Hilfen in Anspruch nehmen, zum Beispiel ein Vormund oder Pflegepersonen des Kindes.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Minden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen am 10.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Minden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de