Hilfe zur Erziehung Gewährung

    Hilfe zur Erziehung beantragen

    Die Eltern kümmern sich in der Regel um die Erziehung und Sorge für ein Kind. Vielleicht können aber auch Hilfen des Staates bei der Erziehung sinnvoll sein.

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Sie fühlen sich mit der Erziehung, Förderung oder gar der Versorgung Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder überfordert und brauchen Unterstützung?

    Wenden Sie sich an uns, die Fachkräfte des Sozialen Dienstes. Wir bieten Ihnen im Bedarfsfall die Vermittlung in "Hilfen zur Erziehung" an. Diese sind:

    • Flexible sozialpädagogische/soziotherapeutische Hilfen gem. § 27 Abs. 2 und 3 SGB VIII
    • Erziehungsberatung/Familientherapie gem. § 28 SGB VIII
    • Sozialpädagogische Gruppenarbeit gem. § 29 SGB VIII
    • Erziehungsbeistandschaften/Betreuungshilfen gem. § 30 SGB VIII
    • Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII.

    Sollte eine angemessene Erziehung, Förderung und Versorgung auch mit unterstützender ambulanter Hilfe innerhalb der Familie für einen befristeten Zeitraum oder gar dauerhaft nicht möglich sein, bieten wir Ihnen nach gründlicher Bedarfsprüfung im Einzelfall verschiedene teilstationäre und stationäre Hilfen an. Diese sind:

    • gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter/Kinder gem. § 19 SGB VIII
    • Betreuung von Kindern in Tages- bzw. 5-Tages-Gruppen gem. § 32 und § 34 SGB VIII
    • Vollzeitpflege in Familien gem. § 33 SGB VIII
    • Heimpflege in ihren unterschiedlichen Ausprägungen gem. § 34 SGB VIII
    • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gem. § 35 SGB VIII
    Rechtsgrundlagen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Allgemeiner Sozialer Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Coesfelder Straße 36

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 12-0

    Fax: 02594 12-549

    E-Mail: familienhilfe@duelmen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dülmen

    Formulare

    Hinweise für Dülmen

    Voraussetzungen

    Hilfen zur Erziehung kommen in Frage, wenn klar ist, dass sie den betroffenen Kindern hilft und ohne sie eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.

    Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dülmen

    Verfahrensablauf

    • Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Es entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.
    • Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
    • Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.

    Fristen

    Hinweise für Dülmen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dülmen

    Kosten

    Die Kosten trägt die zuständige Stelle.
    Bei Hilfen zur Erzieung in teil- oder vollstationärer Form können Kostenbeiträge erhoben werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Neben den Eltern und Kindern können auch andere diese Hilfen in Anspruch nehmen, zum Beispiel ein Vormund oder Pflegepersonen des Kindes.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dülmen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen am 10.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de