Hilfe zur Erziehung beantragen
Die Eltern kümmern sich in der Regel um die Erziehung und Sorge für ein Kind. Vielleicht können aber auch Hilfen des Staates bei der Erziehung sinnvoll sein.
Beschreibung
Hinweise für Dülmen
Sie fühlen sich mit der Erziehung, Förderung oder gar der Versorgung Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder überfordert und brauchen Unterstützung?
Wenden Sie sich an uns, die Fachkräfte des Sozialen Dienstes. Wir bieten Ihnen im Bedarfsfall die Vermittlung in "Hilfen zur Erziehung" an. Diese sind:
- Flexible sozialpädagogische/soziotherapeutische Hilfen gem. § 27 Abs. 2 und 3 SGB VIII
- Erziehungsberatung/Familientherapie gem. § 28 SGB VIII
- Sozialpädagogische Gruppenarbeit gem. § 29 SGB VIII
- Erziehungsbeistandschaften/Betreuungshilfen gem. § 30 SGB VIII
- Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII.
Sollte eine angemessene Erziehung, Förderung und Versorgung auch mit unterstützender ambulanter Hilfe innerhalb der Familie für einen befristeten Zeitraum oder gar dauerhaft nicht möglich sein, bieten wir Ihnen nach gründlicher Bedarfsprüfung im Einzelfall verschiedene teilstationäre und stationäre Hilfen an. Diese sind:
- gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter/Kinder gem. § 19 SGB VIII
- Betreuung von Kindern in Tages- bzw. 5-Tages-Gruppen gem. § 32 und § 34 SGB VIII
- Vollzeitpflege in Familien gem. § 33 SGB VIII
- Heimpflege in ihren unterschiedlichen Ausprägungen gem. § 34 SGB VIII
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gem. § 35 SGB VIII
Rechtsgrundlagen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
Hilfen zur Erziehung kommen in Frage, wenn klar ist, dass sie den betroffenen Kindern hilft und ohne sie eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.
Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
- Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Es entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.
- Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
- Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Kosten trägt die zuständige Stelle.
Bei Hilfen zur Erzieung in teil- oder vollstationärer Form können Kostenbeiträge erhoben werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Neben den Eltern und Kindern können auch andere diese Hilfen in Anspruch nehmen, zum Beispiel ein Vormund oder Pflegepersonen des Kindes.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen am 10.11.2022
Stichwörter
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