Hilfe zur Erziehung beantragen
Die Eltern kümmern sich in der Regel um die Erziehung und Sorge für ein Kind. Vielleicht können aber auch Hilfen des Staates bei der Erziehung sinnvoll sein.
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
In Deutschland sollen alle jungen Menschen gut aufwachsen können. Deshalb haben sie ein Recht auf Erziehung und auf Förderung ihrer Entwicklung.
In der Regel sind es die Mütter und Väter, die ihren Kindern diesen Rahmen bieten und für die notwendige Erziehung und Entwicklungsförderung sorgen. Erziehung kann eine herausfordernde Angelegenheit sein. Nicht immer schaffen es Eltern(teile), auf alle Grundbedürfnisse ihrer Kinder angemessen einzugehen. Damit Kinder sich auch unter schwierigen Bedingungen altersgerecht entwickeln können, gibt es die Hilfen zur Erziehung (§27ff SGBVIII), die das Referat Allgemeiner Sozialer Dienst der Stadt Langenfeld Rhld. unter besonderen Voraussetzungen anbietet.
- Allgemeine Beratung, Unterstützung in Erziehungsfragen
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge sowie des Umgangsrechts
- Vermittlung und Organisation von Hilfen zur Erziehung (wie z.B. ambulante Erziehungshilfe, stationäre Jugendhilfemaßnahmen)
- Beratung und Begleitung von Personensorgeberechtigten, Kindern und Jugendlichen im gesamten Hilfeplanverfahren
- Betreuung der Ursprungsfamilie bei Hilfen außerhalb der Familie
- Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (z.B. Inobhutnahme bei Vernachlässigung, Misshandlung, sexuellem Missbrauch)
- Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren (z.B. bei Regelung der elterlichen Sorge oder des Umgangsrechts bei Scheidung, bei Gefährdung des Kindeswohls)
Wer diese Hilfen in Anspruch nehmen möchte, kann sich an das Jugendamt wenden. Wenn das Jugendamt Unterstützungsbedarf sieht, kann es auch von sich aus auf die Eltern zugehen und die Inanspruchnahme von Hilfen empfehlen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Allgemeiner Sozialer Dienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02173 794-3333
Fax: 02173 794-3002
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Formulare
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Voraussetzungen
Hilfen zur Erziehung kommen in Frage, wenn klar ist, dass sie den betroffenen Kindern hilft und ohne sie eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.
Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Verfahrensablauf
- Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Es entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.
- Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
- Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.
Fristen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Kosten
Die Kosten trägt die zuständige Stelle.
Bei Hilfen zur Erzieung in teil- oder vollstationärer Form können Kostenbeiträge erhoben werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Neben den Eltern und Kindern können auch andere diese Hilfen in Anspruch nehmen, zum Beispiel ein Vormund oder Pflegepersonen des Kindes.
Weitere Informationen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen am 10.11.2022
Stichwörter
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)