Hilfe zur Erziehung Gewährung

    Hilfe zur Erziehung beantragen

    Die Eltern kümmern sich in der Regel um die Erziehung und Sorge für ein Kind. Vielleicht können aber auch Hilfen des Staates bei der Erziehung sinnvoll sein.

    Beschreibung

    Hinweise für Hilden

    In jeder Familie gibt es hin und wieder Streit. Streit zwischen den Eltern oder zwischen Eltern und Kindern. Wenn die Streitereien immer öfter vorkommen, ist das eine große Belastung. Eltern und Kinder brauchen dann manchmal Unterstützung. Hilfen zur Erziehung bieten diese Unterstützung. Hilfen zur Erziehung ist der Name für verschiedene Hilfs-Angebote bei Problemen und in Krisen-Situationen von Familien.

    Wenn Sie Hilfe vom Jugendamt erhalten möchten, müssen Sie sich dort melden. Die Hilfe ist keine Pflicht, sondern ein Angebot. Der erste Schritt ist oft ein Beratungsgespräch mit dem Jugendamt. Dort können Sie Ihr Problem erklären. Die Mitarbeiterinnen können Ihnen Vorschläge machen, wie man das Problem lösen könnte.

    Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene können sich auch allein Hilfe beim Jugendamt holen. Die Eltern müssen davon nichts wissen, wenn die Jugendlichen das nicht wollen.

    Die Hilfen zur Erziehung orientieren sich an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen. Die Grundlage für die Gewährung ist das Hilfeplanverfahren. Im Hilfeplanverfahren werden die Sorgeberechtigten, die Kinder oder Jugendlichen und das Jugendamt beteiligt.

    Es gibt verschiedene Arten von Hilfen zur Erziehung:

    • Eine Pädagogin oder ein Pädagoge beraten und unterstützen Eltern bei Fragen in der Erziehung (Erziehungsberatung).
    • Eine Therapeutin oder ein Therapeut versucht in Gruppensitzungen der Familie zu helfen (soziale Gruppenarbeit).
    • Eine psychologische oder sozialpädagogische Fachkraft versucht, einzelnen Familienmitgliedern zu helfen (Erziehungsbeistand).
    • Kinder bekommen Hilfe, wenn die Eltern eine psychische Krankheit haben.
    • Förderung der Verselbstständigung des Kindes oder des Jugendlichen unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie (Betreuungshelfer).
    • Betreuung und Versorgung eines Kindes in einer Notsituation. Zum Beispiel kann das Kind für eine gewisse Zeit in eine Pflegefamilie oder in ein Wohnheim kommen (Heimerziehung oder betreute Wohnformen und Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung).
    • Für Kinder mit seelischer Behinderung  gibt es auch die Eingliederungshilfe (gehört nicht zu den Hilfen zur Erziehung). Sie haben selbstverständlich auch Anspruch auf Hilfen zur Erziehung. Die Hilfen und die Eingliederungshilfe können nebeneinander oder kombiniert gewährt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Hilden

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    40721 Hilden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2103 72-0

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hilden

    Eltern können einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung gem. § 27 ff. SGB XIII stellen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Unterlagen benötigt werden.

    Formulare

    Hinweise für Hilden

    Formulare werden ihnen nach Anfrage/Beratung zu geschickt.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hilden

    Auf Hilfen zur Erziehung haben Sie als Personensorgeberechtigte einen Rechtsanspruch, wenn

    • ohne diese Hilfe eine dem Wohl Ihres Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und
    • die Hilfe für die Entwicklung Ihres Kindes geeignet und notwendig ist

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hilden

    § 27 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hilden

    Hilfen zur Erziehung gewährt das Jugendamt auf Antrag der Personensorgeberechtigen, sofern die Hilfen geeignet und notwendig sind.

    • Als Personensorgeberechtigter müssen Sie einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim Amt für Jugend, Soziales und Integration stellen, wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie Unterstützung im Umgang mit Ihrem Kind benötigen. Junge Volljährige stellen ihren Antrag selbstständig.
    • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden mit Ihnen gemeinsam überlegen, welche Hilfestellungen für Ihre Familie geeignet sind.
    • Wenn Sie über einen längeren Zeitraum hinweg Unterstützung brauchen, erstellt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter  gemeinsam mit allen Beteiligten einen Hilfeplan. Dieser Plan regelt das gemeinsame Vorgehen und wird abhängig von der Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen regelmäßig angepasst und fortgeschrieben.
    • Die Hilfeleistungen werden von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe erbracht. Dies können beispielsweise Kommunen, Verbände oder Vereine sein.

    Fristen

    Hinweise für Hilden

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hilden

    Kosten

    Hinweise für Hilden

    Bei teilstationären und stationären wird ein Kostenbeitrag gem. Gesetz erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Neben den Eltern und Kindern können auch andere diese Hilfen in Anspruch nehmen, zum Beispiel ein Vormund oder Pflegepersonen des Kindes.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hilden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen am 10.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de