Ausbildungsfahrlehrerlaubnis

    Fahrlehrerlaubnis - Fahrschulwesen

    Hinweise für Borken

    Fahrlehrer/-in ist eine staatlich anerkannte, bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung für einen Dienstleistungsberuf im Verkehrswesen (technischer Lehrberuf). Um den Beruf auszuüben, braucht man die Fahrlehrerlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Fahrlehrer/-in ist eine staatlich anerkannte, bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung für einen Dienstleistungsberuf im Verkehrswesen (technischer Lehrberuf). Um den Beruf auszuüben, braucht man die Fahrlehrerlaubnis. Die Voraussetzungen hierfür regelt das Fahrlehrergesetz (FahrlG). Die Fahrlehrerlaubnis kann für die Klassen A (Krafträder), BE (Pkw), CE (Lkw) und DE (Bus) erworben werden.

    Ausbildungsdauer
    Klasse BE: 12 Monate
    Klasse A: Zusätzlich ein Monat
    Klasse CE/DE: Zusätzlich mind. 2 Monate

    Verschiedene Fahrlehrerausbildungsstätten bieten die Möglichkeit, die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A, BE, CE bzw. DE in einem kompakten Lehrgang zu erwerben.

    Notwendige Schritte zum Fahrlehrer

    • Anmeldung bei der Fahrlehrerausbildungsstätte

    • Antrag auf Erteilung einer Anwärterbefugnis

    • Weitere Informationen über den Ablauf der Ausbildung sind bei den Fahrlehrerausbildungsstätten erhältlich.

    Zur Erlangung der Fahrlehrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde ein schriftlicher Antrag zu stellen.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2861/681 1340

    E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Zur Erlangung der Fahrlehrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde ein schriftlicher Antrag zu stellen.

    Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

    • Formloser schriftlicher Antrag mit Angabe der Klasse(n)

    • Geburtsurkunde

    • Lebenslauf

    • Bescheinigung über ärztliche und augenärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)

    • Vorlage des Führerscheins zur Einsichtnahme oder beglaubigte Kopie des Führerscheins

    • Bescheinigung der Ausbildungsstätte (Antrittsbestätigung über die Ausbildung, sofern diese noch nicht abgeschlossen wurde)

    • Nachweise über eine abgeschlossene Schulausbildung

    • Nachweise über eine abgeschlossene Berufsausbildung

    • Führungszeugnis

    Formulare

    Hinweise für Borken

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Persönliche Voraussetzungen

    • Mindestalter 21 Jahre

    • Die geistige, körperliche, fachliche und pädagogische Eignung sowie die Zuverlässigkeit für den Fahrlehrerberuf muss gegeben sein

    • Mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung (z.B. Abitur)

    • Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll

    • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 3 Jahren und sofern die Fahrerlaubnis zusätzlich für die Klassen A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch Besitz der Fahrerlaubnis seit 2 Jahren für die Klassen A2, CE, DE oder D

    • Absolvieren der Fahrlehrerausbildung innerhalb von drei Jahren

    • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache für die Ausübung der Berufstätigkeit

    Fachliche Voraussetzungen

    • Ausbildung zum Fahrlehrer

    • bestandene fachliche Prüfungen (Fachkundeprüfung, fahrpraktische Prüfung, Lehrproben)

    Rechtsgrundlage(n)

    § 16 FahrLG

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de