Fahrlehrerlaubnis - Fahrschulwesen
Hinweise für Borken
Fahrlehrer/-in ist eine staatlich anerkannte, bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung für einen Dienstleistungsberuf im Verkehrswesen (technischer Lehrberuf). Um den Beruf auszuüben, braucht man die Fahrlehrerlaubnis.
Beschreibung
Hinweise für Borken
Fahrlehrer/-in ist eine staatlich anerkannte, bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung für einen Dienstleistungsberuf im Verkehrswesen (technischer Lehrberuf). Um den Beruf auszuüben, braucht man die Fahrlehrerlaubnis. Die Voraussetzungen hierfür regelt das Fahrlehrergesetz (FahrlG). Die Fahrlehrerlaubnis kann für die Klassen A (Krafträder), BE (Pkw), CE (Lkw) und DE (Bus) erworben werden.
Ausbildungsdauer
Klasse BE: 12 Monate
Klasse A: Zusätzlich ein Monat
Klasse CE/DE: Zusätzlich mind. 2 Monate
Verschiedene Fahrlehrerausbildungsstätten bieten die Möglichkeit, die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A, BE, CE bzw. DE in einem kompakten Lehrgang zu erwerben.
Notwendige Schritte zum Fahrlehrer
Anmeldung bei der Fahrlehrerausbildungsstätte
Antrag auf Erteilung einer Anwärterbefugnis
Weitere Informationen über den Ablauf der Ausbildung sind bei den Fahrlehrerausbildungsstätten erhältlich.
Zur Erlangung der Fahrlehrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde ein schriftlicher Antrag zu stellen.
Ansprechpartner
Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2861/681 1340
E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-borken.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borken
Zur Erlangung der Fahrlehrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde ein schriftlicher Antrag zu stellen.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
Formloser schriftlicher Antrag mit Angabe der Klasse(n)
Geburtsurkunde
Lebenslauf
Bescheinigung über ärztliche und augenärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
Vorlage des Führerscheins zur Einsichtnahme oder beglaubigte Kopie des Führerscheins
Bescheinigung der Ausbildungsstätte (Antrittsbestätigung über die Ausbildung, sofern diese noch nicht abgeschlossen wurde)
Nachweise über eine abgeschlossene Schulausbildung
Nachweise über eine abgeschlossene Berufsausbildung
Führungszeugnis
Formulare
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Voraussetzungen
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Persönliche Voraussetzungen
Mindestalter 21 Jahre
Die geistige, körperliche, fachliche und pädagogische Eignung sowie die Zuverlässigkeit für den Fahrlehrerberuf muss gegeben sein
Mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung (z.B. Abitur)
Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll
Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 3 Jahren und sofern die Fahrerlaubnis zusätzlich für die Klassen A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch Besitz der Fahrerlaubnis seit 2 Jahren für die Klassen A2, CE, DE oder D
Absolvieren der Fahrlehrerausbildung innerhalb von drei Jahren
Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache für die Ausübung der Berufstätigkeit
Fachliche Voraussetzungen
Ausbildung zum Fahrlehrer
bestandene fachliche Prüfungen (Fachkundeprüfung, fahrpraktische Prüfung, Lehrproben)
Rechtsgrundlage(n)
§ 16 FahrLG
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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