Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung
Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Brüggen
Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
In der Regel erstattet ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen die Anzeige und nimmt auch die sonstigen mit einer Bestattung verbundenen Aufgaben wahr. Sie können den Sterbefall selbstverständlich auch persönlich beim Standesamt anzeigen.
Um diese Aufgabe zu erleichtern, steht Ihnen das nebenstehende Formular zur Verfügung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
Hinweise für Brüggen
Voraussetzungen
Hinweise für Brüggen
- ärztliche Todesbescheinigung (Totenschein)
- Sterbefall des Alten- und Pflegeheimes, wenn der Tod dort eingetreten ist
- bei Ledigen: Die Ehe- oder Heiratsurkunde
- bei Verheirateten: Die Ehe- oder Heiratsurkunde
- bei Verwitweten oder Geschiedenen: Den Nachweis der Eheauflösung durch Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. Scheidungsurteil oder Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Brüggen
Verfahrensablauf
Hinweise für Brüggen
Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt folgendermaßen:
- Als anzeigepflichtige Person zeigen Sie den Sterbefall mündlich an.
- Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an.
- Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, zeigt dieses den Sterbefall schriftlich für Sie an.
- Sie reichen die benötigten Unterlagen ein.
- Sie können die Sterbefallanzeige auch mithilfe des unten angeführten Antragsassistenten vornehmen.
Fristen
Hinweise für Brüggen
Der Sterbefall muss bis spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann variieren.
Kosten
Hinweise für Brüggen
- Sterbeurkunde: 10,00€
- Jede weitere Urkunde: 5,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Brüggen
Weitere Informationen
Hinweise für Brüggen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022
Stichwörter
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