Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung

    Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Brüggen

    Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

    In der Regel erstattet ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen die Anzeige und nimmt auch die sonstigen mit einer Bestattung verbundenen Aufgaben wahr. Sie können den Sterbefall selbstverständlich auch persönlich beim Standesamt anzeigen.
    Um diese Aufgabe zu erleichtern, steht Ihnen das nebenstehende Formular zur Verfügung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstraße 38

    41379 Brüggen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Hinweise für Brüggen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Brüggen

    • ärztliche Todesbescheinigung (Totenschein)
    • Sterbefall des Alten- und Pflegeheimes, wenn der Tod dort eingetreten ist
    • bei Ledigen: Die Ehe- oder Heiratsurkunde
    • bei Verheirateten: Die Ehe- oder Heiratsurkunde
    • bei Verwitweten oder Geschiedenen: Den Nachweis der Eheauflösung durch Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. Scheidungsurteil oder Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Brüggen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Brüggen

    Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt folgendermaßen:

    • Als anzeigepflichtige Person zeigen Sie den Sterbefall mündlich an.
    • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an.
    • Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, zeigt dieses den Sterbefall schriftlich für Sie an.
    • Sie reichen die benötigten Unterlagen ein.
    • Sie können die Sterbefallanzeige auch mithilfe des unten angeführten Antragsassistenten vornehmen.

    Fristen

    Hinweise für Brüggen

    Der Sterbefall muss bis spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann variieren. 

    Kosten

    Hinweise für Brüggen

    • Sterbeurkunde: 10,00€
    • Jede weitere Urkunde: 5,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Brüggen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Brüggen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Brüggen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de