Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen
Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Velbert
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet.
Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen. Findet über den Tod einer Person eine amtliche Ermittlung statt, so wird der Sterbefall auf schriftliche Anzeige der zuständigen Behörde eingetragen (beispielsweise Kriminalpolizei).
Für die Beurkundung des Sterbefalls werden beim Standesamt folgende Unterlagen benötigt:
- Sterbefallanzeige des Krankenhauses, des Alten-/Pflegeheimes oder der Kriminalpolizei (mit Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft)
- ärztliche Todesbescheinigung
- Personalausweis/Reisepass des/der Verstorbenen
- Geburtsurkunde des/der Verstorbenen (wenn er/sie ‚ledig’ war)
- Familienstammbuch oder Heiratsurkunde (bei Eheschließung bis 31.12.1957)
- bei Verwitweten oder Geschiedenen zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehepartners oder das rechtskräftige Scheidungsurteil
- bei Eheschließung ab 01.01.1958 bis 31.12.2008 die beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch der Ehe, gegebenenfalls zusätzlicher Nachweis über Tod des Ehepartners oder Ehepartnerin oder rechtskräftige Scheidung
- Lebenspartnerschaftsurkunde gegebenenfalls zusätzlicher Nachweis über Tod des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin oder rechtskräftiges Urteil über Auflösung
- bei Eheschließung ab 01.01.2009 die Eheurkunde und die Geburtsurkunden des Ehepaares, gegebenenfalls zusätzlicher Nachweis über Tod des Ehepartners oder Ehepartnerin oder rechtskräftiges Scheidungsurteil
Alle Urkunden sind im Original vorzulegen.
Ausländische Urkunden werden in internationaler Form oder mit Übersetzung durch einen anerkannten Übersetzer oder eine anerkannte Übersetzerin gegebenenfalls benötigt.
Für Verstorbene, die im Spätaussiedlerverfahren nach Deutschland gekommen sind, sind zusätzliche Unterlagen erforderlich (beispielsweise Registrierschein, Bescheinigung über Namensführung).
Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an die zuständige Standesbeamtin.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
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Voraussetzungen
- Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
- Die Beurkundung des von Ihnen angezeigten Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Daten oder Nachweise zurückgestellt sein.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Bescheinigung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung können Sie mündlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.
- Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Standesamt.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt ggf. die Bescheinigung aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann variieren.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Die Anmeldung eines Sterbefalles ist nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich. Bitte beachten Sie auch die Information für Bestatter.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022
Stichwörter
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