Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB - Kleiner WaffenscheinOnline erledigen

    Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB - Kleiner Waffenschein

    Beschreibung

    nicht angegeben

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    Ansprechpartner

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 10 Absatz 4 Satz 4 WaffG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de