Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

    Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

    Hinweise für Erkrath

    Beschreibung

    Hinweise für Erkrath

    Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Hochdahl

    Adresse

    Hausanschrift

    Hochdahler Markt 10 a

    40699 Erkrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 2407-3344

    Fax: 0211 2407-3325

    E-Mail: buergerbuero@erkrath.de

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2019

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Alt-Erkrath

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnstraße 2

    40699 Erkrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 2407-3244

    Fax: 0211 2407-3235

    E-Mail: buergerbuero@erkrath.de

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2019

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erkrath

    • Bestätigung des Wohnungsgebers

    Formulare

    Hinweise für Erkrath

    Voraussetzungen

    Hinweise für Erkrath

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Erkrath

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Erkrath

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Erkrath

    Kosten

    Hinweise für Erkrath

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erkrath

    Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Erkrath

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, RL VII 2 am 08.01.2016

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de